Meine Frage:
Ein Nachbar hat sein Haus abgerissen und eine Menge Steine übrig.
Diese Steine setzt er jetzt als Mauer zwischen zwei Grundstücke auf.
Von der einen Seite ist die „ Mauer „ von Sträuchern bedeckt von der anderen Seite sieht es aus als hätte er seinen Bauschutt gestapelt also nicht Fachmännisch sondern nur ein Haufen Steine die er aufgereiht hat. Darf er das???
_Vermutlich_ ja. Zu klären wäre da nämlich, ob von dieser Mauer irgend eine Gefahr ausgeht und ob sie nach Bebauungsplan und „nachbarschaftsrechtlich“ (kann lokal sehr verschieden sein) zulässig ist - oder ob die Mauer nur subjektiv hässlich ist. Ersteres wäre zu bemängeln, letzteres eine Geschmacksfrage.
Im Baurecht gilt folgende Rangordnung:
- Bebauungsplan (Kommunal)
- Evtl. Satzungen der Kommune (z.B. eine Einfriedungssatzung)
- Landesbaurecht
- BGB
Wenn z.B. die Grundstücke bereits durch einen Zaun o.ä. getrennt sind, dann könnten hier §921/922 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/921.html) greifen, da die neue „Mauer“ eine Störung der vorhandenen gemeinsamen Einfriedung darstellt (=> §1004 BGB Besitzstörung).
Wenn noch keine da ist, könnte man mal beim Bauamt der Kommune nachfragen, den es dürfte unwahrscheinlich sein, dass eine derart gestalte „Mauer“ „ortsüblich“ ist. Die Bauämter sind - solange es um Auskünfte geht - meist sehr entgegenkommend.
Wenn man sie drängen will, den Nachbarn zum Entfernen zu zwingen, werden sie meist sehr träge, da sie nicht gern zwischen zwei Stühlen sitzen. Hier sollte man dann gleich Zivilrechtlich (Amtsgericht) vorgehen.
Allerdings sollte man, wenn einem sowas mal passieren sollte, vorher mal ein vernünftiges Gespräche mit dem Nachbarn suchen und ggf. auch einen Schlichter hinzuziehen. Die Paragraphen sollte man so lange wie möglich in der Tasche stecken lassen.
Viele Grüße
Lumpi