Hallo Ihr Fachleute 
ich möchte ein einseitig angebautes EFH bauen.
Rechts wird angebaut und links ist 3m Grenzbebauung.
Das Haus kann daher maximal 9,4m breit sein, soll aber eine
Doppelgarage mit den ca. Massen 6,5 x 6m (Brutto) haben.
Ist es richtig, das Garagen generell Grenznah gebaut werden dürfen und kann ich dann den Garagenteil ca. 1m aus dem „Gesamthaus“ rausziehen und mich auf dieses Recht berufen oder zählt Sie dann
zum Haus.
Danke
mfG
elTotti