Grenznahe Bebauung bei im Haus integrierte Garage

Hallo Ihr Fachleute :wink:

ich möchte ein einseitig angebautes EFH bauen.
Rechts wird angebaut und links ist 3m Grenzbebauung.
Das Haus kann daher maximal 9,4m breit sein, soll aber eine
Doppelgarage mit den ca. Massen 6,5 x 6m (Brutto) haben.
Ist es richtig, das Garagen generell Grenznah gebaut werden dürfen und kann ich dann den Garagenteil ca. 1m aus dem „Gesamthaus“ rausziehen und mich auf dieses Recht berufen oder zählt Sie dann
zum Haus.

Danke

mfG

elTotti

Moin,

Ist es richtig, das Garagen generell Grenznah gebaut werden
dürfen

nein.
Im Baurecht ist nichts generell, sonder landesrechtlich geregelt, teilweise sogar kommunal.

Auskunft kriegst Du bei Deinem zuständigen Bauamt.

Gandalf

Hallo,

wie schon geschrieben wurde, beim Bauamt nachfragen.

Meine Doppelgarage beginnt direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück. Dafür habe ich allerdings noch die Genehmigung des Nachbarn benötigt.

Gruß Merger