Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann und ich leben in einer Eigentümergemeinschaft. Auf dem Gemeinschaftsgrundstück stehen zwei von einander unabhängige Häuser. Das eine Haus (MFH) gehört meinem Mann und mir, das andere Haus (EFH) einem andern Ehepaar. Vor ca. 15 Jahren haben die Voreigentümer des EFH einen Balkon angebaut, der die Grenze des Nachbargrundstückes erheblich überragt. Diese Nachbargrundstück ist Gartenland und gehörte der Stadt, dies das offensichtlich nicht störte, zumal der Garten von den Eigentümern des EFH angepachtet war. Vor etwa 5 Jahren haben die Eigentümer des EFH im Zuge der nachträgliche Erwirkung einer Baugenehmigung für die Terrasse das Gartenland von der Stadt gekauft. Somit sind sie nun ausschließliche Eigentümer des Nachbargrundstückes. Das Grundstück, auf dem das Haus steht, befindet sich jedoch im Gemeinschaftseigentum der Eigentümer EFH und der Eigentümer MFH. Da die Grundstücke nun nicht zusammengeführt sind, handelt es sich hier um einen Grenzüberbauung, oder nicht?
Herzlichen Dank für die fachmännische Auskunft.