Grenzüberhang von Bäumen

Liebe WWW-ler,

hat jemand von Euch Erfahrung mit einem ähnlichen Fall, wie diesem? Also, wir haben ein Grundstück neben einem kleinen
Wald (ca.50 Bäume) gekauft und ein Haus darauf gebaut.
Unser Garten (10m breit) wird von 3 an der Grenze stehenden Bäumen (12-15m hoch) durch deren Baumkronen auf gut 1/3 bis 2/3 überdeckt.
Im Grunde halb so wild, da der Garten noch genug Sonne bekommt
und das Laub, welches zum Herbst anfällt, kein wirkliches Problem darstellt.
Vor gut einem halben Jahr allerdings fiel ein Ast direkt neben
das Klettergerüst meiner Kinder, die eine Stunde zuvor noch da gespielt hatten. Der Ast hatte eine Länge von gut 5 Metern
und einen oberschenkeldicken Umfang.
Ich nahm darauf hin Kontakt zu dem Verwalter des Grundstückes auf. Ich schlug vor, die Äste entlang meiner Grenze abschneiden
zu lassen oder gar, wenn dies nicht ginge, die Bäume zu fällen.
Bleibt ruhig, liebe Naturfreunde, auch ich mag Bäume sehr gerne,
aber der Baumbestand ist hier nicht geschützt und meine Kinder
sind für mich das Wichtigste auf dieser Welt.
Ich bot sogar eine Kostenbeteiligung an.
Die einzige Antwort war, ich solle meinen Kindern verbieten das
kleine Waldstück zu betreten, sonst würde er einen Zaun setzen.
Dagegen hätte ich nichts, aber es würde nicht wirklich helfen,
da die Bäume meinen Garten überdecken.
Ach ja, in der Zwischenzeit habe ich erfahren, daß einmal im Jahr
ein Förster durch das Waldstück geht und per Sichtprüfung entscheidet, welcher Baum gut und welcher schlecht ist.

Ich bin Laie auf diesem Gebiet, aber ich glaube nicht so recht,
daß ein Förster wirklich verlässlich genau das einschätzen kann.

Noch was,seitdem sind mehrere kleine Äste runtergefallen.
Die hätten bestimmt niemand verletzt, aber es ist mittlerweile schon fast ein ungutes Gefühl durch den Garten zu gehen.

Mich interessiert nun Eure Meinung.
Bin ich zu engstirnig oder sollte ich versuchen, wie auch immer,
Recht zu bekommen?

Danke für jede Antwort im Voraus.

Gruß

Tom

Hallo Tom,

Du kannst die Äste nach BGB § 908 entfernen lassen, die Dein Grundstück überdecken oder beschädigen können bzw. Leib und Leben bedrohen.

Christian

Du meinst sicher § 910 BGB (o.T.)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja ja ja
Bin beim Lesen eine Zeile zu tief gerutscht sorry.

Christian

Bin beim Lesen eine Zeile zu tief gerutscht sorry.

Christian

Danke Christian, danke Delia,

den §910 BGB habe ich gefunden. Was mich allerdings sehr verunsichert, ist der 2. Absatz:
Dem Eigentümer steht das Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder
die Zweige die Benutzung des Grundstückes nicht beeinträchtigen.

Insofern liegt es wohl an der Definition des Wortes ‚Beeinträchtigung‘.
Ich halte es für sehr riskant, es auf eine Klage ohne Rechtschutzversicherung ankommen zu lassen.
Zumal der Nachbar da keine Probleme haben wird.

Was passiert eigentlich, wenn ich die Äste einfach entfernen lasse. Dann werde ich womöglich vom Nachbarn verklagt.
Aber worauf? Auf Wiederherstellung?
Na ja, wie auch immer, ich bleibe da irgendwie am Ball.

Danke nochmals.

Gruß

Tom