grenzüberschreitende Tätigkeit als Steuerberater

Hallo,

ich bin Studentin und habe einen Fall, wobei ich keine Antwort drauf kenne. Vielleicht kan mir jemand dabei helfen.

Es geht um einen niederländischen Steuerberater der deutsche Nationalität hat, aber in den Niederlanden vor ca 10 Jahren einen Studium (4J) Richtung Steuern und Wirtschaftprüfung abgeschlossen hat. Mittlerweile hat er 10 Jahren Praxiserfahrung in den Niederlanden. Er ist Steuerberater(Belastingadviseur)wie gesagt und besitzt auch den Titel: vereidigter Buchprüfer (Accountant Administratieconsulent). Damit hat er die Kompetenz um Jahresabschlüsse zusammenzustellen und Steuerberatung anzubieten (in NL).

Jetzt angenomen der gute Steuerberater sich entscheidet um seinen Beruf grenzüberschreitend auszuüben, weil er merkt dass es genug Anfrage gibt nach kompetente Steuernberatern die sich gut auskennen mit den deutschen und niederländischen Steuern. Daraufhin legt er die verkürzte Steuerberatungsprüfung ab und wird zum Steuerberater in Deutschland bestellt.

Nun meine Frage dazu:
Ist es erlaubt (gesetzlich) um steuerberatende Dienstleistung & das Zusammenstellen von Jahresabschlüssen gleichzeiting in 2 europäischen Ländern anzubieten?
Und ist es realistisch was er sich so vorstellt?

Danke schon mal in voraus für eure Antworten.

MFG
Nadja

Hi,

ich bin Studentin

welches Fach?
lt Visitenkarte bist du Auszubildende zur Industriekauffrau.

Daraufhin legt er die verkürzte Steuerberatungsprüfung ab und
wird zum Steuerberater in Deutschland bestellt.

Nun meine Frage dazu:
Ist es erlaubt (gesetzlich) um steuerberatende Dienstleistung
& das Zusammenstellen von Jahresabschlüssen gleichzeiting in 2
europäischen Ländern anzubieten?

das ist keine steuerrechtliche Frage

Die Steuerberaterkammer sollte darauf eine Antwort haben.

Versteuert wird der Gewinn in dem Land, in dem der Steuerberater eine ständige Einrichtung (also Büro) hat, ggf. dann je nach Wertschöpfung in beiden Ländern. Wenn er einen Wohnsitz hat, so ist er in dem Land unbeschränkt steuerpflichtig, im anderen (ohne Wohnsitz) nur beschränkt steuerpflichtig mit seinen Einkünften in diesem Land.

Schöne Grüße
C.

keine Einschränkungen im StBerG
Hi !

Das deutsche Berufsrecht der Steuerberater kennt keine Einschränkungen bei der Verwendung anderer internationaler Titel. Es ist also ohne Probleme zulässig, auch Beratertitel anderer Länder zu führen.

Genauso ist es zulässig, auch andere nationale Titel, wie z.B. Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Anwalt, Fachanwalt für … neben den Steuerberater-Titel zu führen.

Da es keine Einschränkungen gibt, wird es schwer werden, hierzu irgendwelche Aussagen zu finden. Trotzdem zum Selberrecherchieren:
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html

BARUL76

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