Grenzüberschreitende Verträge

Hallo zusammen,

wie kann ein deutscher Staatsbürger verhindern, dass ein Vertragspartner aus einem Nicht-EU-Land wie z.B. der Schweiz den Vertrag ungestraft bricht? Können z.B. Vertragsstrafen überhaupt grenzüberschreitend eingefordert werden?

Ich weiß zwar, dass man sich im Vertrag auf die Anwendbarkeit des Rechts einer bestimmten Nation einigen kann. Könnte aber nicht der Schweizer dem Deutschen den Vogel zeigen, indem er darauf hinweist, sie hätten sich auf das bundesdeutsche und nicht auf das schweizerische Recht geeinigt? Was macht man in einem solchen Fall?

Viele Grüße,

Mohamed.

Hallo!

Was macht man in
einem solchen Fall?

  1. Man schaut welcher Staat zuständig ist für die Entscheidung. Konkret steht das bezüglich D-CH im sog. Lugano Übereinkommen (LGVÜ)

  2. Man sucht sich das zuständige Gericht in diesem Staat

  3. Man sieht im Internationalen Privatrecht des Staates des Gerichtes nach, welches materielle Recht anwendbar ist.

Gruß
Tom