Hallo zusammen,
wie kann ein deutscher Staatsbürger verhindern, dass ein Vertragspartner aus einem Nicht-EU-Land wie z.B. der Schweiz den Vertrag ungestraft bricht? Können z.B. Vertragsstrafen überhaupt grenzüberschreitend eingefordert werden?
Ich weiß zwar, dass man sich im Vertrag auf die Anwendbarkeit des Rechts einer bestimmten Nation einigen kann. Könnte aber nicht der Schweizer dem Deutschen den Vogel zeigen, indem er darauf hinweist, sie hätten sich auf das bundesdeutsche und nicht auf das schweizerische Recht geeinigt? Was macht man in einem solchen Fall?
Viele Grüße,
Mohamed.