Grenzüberschreitender Arbeitsvertrag

Liebe Leutz,

wie´s mal greade so ist, beim Fläschchen Rotwein kommt man auf die merkwürdigsten Fragestellungen.
Und schon wird gar wild über Kaisers Bart diskutiert.

Nehmen wir mal fiktiv an, es gäbe einen Herrn A.
Deutscher, wohnhaft in D und dortselbst berufstätig als Tarifangestellter, also so ganz stinknormal mit Gehalt, Steuer, Sozialversicherung, 30 Tagen Urlaub etc. pp.
Wir haben ja das vereinte Europa, es sei getrommelt und gepfiffen.
Und so begäbe es sich, daß A eine tolle Stelle bekommen könnte:
Außendienst in D, AT-Gehalt, Firmenwagen incl. privater Nutzung, Homeoffice, er müßte nicht mal umziehen - so richtig die Nuts, das unschlagbare Blatt.
Aaaaber: der Arbeitgeber sei - hmmmm *spekulier* - ein niederländisches Unternehmen.
Was würde denn dann mit A sein?
Deutsches Recht? Also Steuern und Sozialabgaben wie bisher, incl. AG-Anteil? Deutscher Urlaubsanspruch (wie hoch is´n der eigentlich?), deutsche Gewerkschaft (so bei AT überhaupt in Frage käme)?

RF sucht nach Erleuchtung, alldieweil ihm das ein flottes „Ha, hab ich doch GESAGT!“ und einen Drink bringen könnte.

Lieben Dank

AKQJ10s

Lieber RoyalFlush,

Bei Rotwein wird’s arg verzwickt…

wie´s mal greade so ist, beim Fläschchen Rotwein kommt man auf
die merkwürdigsten Fragestellungen.

Nehmen wir mal fiktiv an, es gäbe einen Herrn A.
Deutscher, wohnhaft in D und dortselbst berufstätig als
Tarifangestellter, also so ganz stinknormal mit Gehalt,
Steuer, Sozialversicherung, 30 Tagen Urlaub etc. pp.
Wir haben ja das vereinte Europa, es sei getrommelt und
gepfiffen.

Und damit geht das Chaos los… Denn oft stehen sogar die Behörden auf dem Schlauch!

Außendienst in D, AT-Gehalt, Firmenwagen incl. privater
Nutzung, Homeoffice, er müßte nicht mal umziehen - so richtig
die Nuts, das unschlagbare Blatt.

Einkommenssteuern richten sich nach dem Wohnort - zumindest in den ursprünglichen EU-Ländern, also auch NL.

Aaaaber: der Arbeitgeber sei - hmmmm *spekulier* - ein
niederländisches Unternehmen.
Was würde denn dann mit A sein?

Hat die NL-Firma eine deutsche Niederlassung - dann ist alles wie in D.

Ist es eine reine NL-Firma kommt es auf den Arbeitsvertrag an, denn de facto ist er in den NL angestellt und leitet quasi eine Außenstelle. Kommt drauf an wie diese konfiguriert ist - Homeoffice läßt auf Außenstelle/Niederlassung schließen, also rundum deutsches Recht.

Deutsches Recht? Also Steuern und Sozialabgaben wie bisher,
incl. AG-Anteil? Deutscher Urlaubsanspruch (wie hoch is´n der
eigentlich?), deutsche Gewerkschaft (so bei AT überhaupt in
Frage käme)?

Bei reiner NL-Firma, keine Niederlassung, kann man NL- oder D-Recht vereinbaren, das hängt von der Arbeitsvertragsgestaltung ab und die ist verhandelbar. Da ist alles offen NL- oder D-Recht.

Deutscher Urlaubsanspruch ist evtl. tariflich geregelt, wenn nicht ebenfalls Verhandlungssache.

Da stellen sich bei der Wahl noch die Fragen: wo sind die Beiträge für Sozial-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung günstiger und die Leistungen danach? Denn man kann z.B. bei einer deutschen GKV versichert sein, im Ausland leben und trotzdem die Leistungen in D in Anspruch nehmen, oder eben umgekehrt. Seit einigen Jahren ist auch das einheitlich geregelt.

Deutsche und ausländische Rentenversicherungszeiten werden später zusammen berücksichtigt, derzeit muß man die Rente aber noch getrennt in jedem Land beantragen. Unterschiedliches Alter für Rentenanspruch und viel Papierkrieg… und alles dauert ewig.

Am sichersten ist es aber sich die Broschüren für die in der EU geltenden Vorschriften für all diese Leistungsträger, arbeiten im Ausland, arbeiten für eine ausländische Firma u.ä.m. bei den entsprechenden Instituten (z.B. BfA usw.) zu beschaffen.

Wer das alles gelesen hat, ist selber schuld, wenn er dann noch durchblickt!

Gruß,
Cantate

… Sankt Bürokratius läßt grüßen.
Trotzdem herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort - wiewohl sie wenig erhellend war, sie führte mich nur vom Irrglauben an funktionierende Systeme zurück in die Realität.

Gruß
AKQJ10s