Hallo,
wieviel Bargeld darf man eigentlich mit über die Landesgrenze nehmen, ohne es angeben zu müssen und wo gibt es einen entsprechenden Gesetzestext?
Hallo,
wieviel Bargeld darf man eigentlich mit über die Landesgrenze nehmen, ohne es angeben zu müssen und wo gibt es einen entsprechenden Gesetzestext?
Hi,
wieviel Bargeld darf man eigentlich mit über die Landesgrenze
nehmen, ohne es angeben zu müssen und wo gibt es einen
entsprechenden Gesetzestext?
ich weiß nicht, wie es heute ist, aber vor ca. 8 Jahren gab es drei Währungen, bei denen es absolut keine Geldverkehrsbeschränkungen gab:
den kanadischen Dollar, den Schweizer Franken und die deutsche Mark.
Durch Mark–>Euro hat sich daran für uns nix geändert (kann sein, daß da inzwischen ein paar freizügige Währungen hinzugekommen sind), also darfst Du Euro aus der Euro-Zone herauskarren, wie es Dir beliebt. Beim Zielland mag das wieder anders aussehen, so daß die Ein fuhrbestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten sind, die durchaus von Land zu Land nicht unwesentlich unterschiedlich sind.
Einzige „Einschränkung“ zum vorher gesagten: Früher gab es §12a Finanzverwaltungsgesetz, nach dem man bei entsprechenden Kontrollen bei (Bar)Beträgen > 30.000 DM den Zollfritzen erklären mußte, woher das Geld kommt und wem es gehört (Thema Geldwäsche). Was nach der Euroumrechnung mit dem Betrag passiert ist, weiß ich aus dem Kopf nicht und ich bin jetzt auch zu faul zum Suchen.
Gruß,
Christian
Nach meiner Information findest du die Regelung im Aussenwirtschaftsgesetz bzw. in der Aussenwirtschaftsverordnung. Anzumelden sind mitgeführte Zahlungsmittel (Bargeld, Schecks, usw.)ab einem Wert von 15.000 EURO und mehr. Der Reisende hat darzustellen und ggf. nachzuweisen woher die Zahlungsmittel stammen, wer darüber verfügen darf und wozu Sie verwendet werden sollen.
Es gibt mobile Einsatzteams, die bis 15 km nach der jeweiligen Landesgrenze jederzeit Kontrollen durchführen dürfen. Bei dem geringsten Verdacht, können die Zahlungsmittel beschlagnahmt werden und die Sache wird der Zollfahndung übergeben.
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichung…
Hier findest Du eine schön gestaltete Broschüre des Zolls.
Generell empfehle ich Dir, allein schon wegen des Verlustrisikos solche Summen niemals in bar oder sonstigen Zahlungsmitteln mit Dir herumzutragen.
Stephan
Hallo,
wieviel Bargeld darf man eigentlich mit über die Landesgrenze
nehmen, ohne es angeben zu müssen und wo gibt es einen
entsprechenden Gesetzestext?
Gilt die Grenze von 15.000,-- Euro auch für minderjährige Kinder?
Hallo,
wieviel Bargeld darf man eigentlich mit über die Landesgrenze
nehmen, ohne es angeben zu müssen und wo gibt es einen
entsprechenden Gesetzestext?
Was hast du vor?
Gilt die Grenze von 15.000,-- Euro auch für minderjährige
Kinder?
2 Erwachsene und 2 Kinder mit jeweils 14.999,99 Euro über die Grenze schicken?
Im Gedwäscheverdachtsfall - und der kann auch bei unter 15.000 Euro gegeben sein (ich würde ihn hier begründet sehen) - kann auch so ermittelt werden.
Gruß Ivo
Nach meiner Information findest du die Regelung im
Aussenwirtschaftsgesetz bzw. in der
Aussenwirtschaftsverordnung. Anzumelden sind mitgeführte
Zahlungsmittel (Bargeld, Schecks, usw.)ab einem Wert von
15.000 EURO und mehr.
Ja, aber nur auf Anfrage. Wie ich erwähnte: Grundsätzlich kann man ausführen soviel man will, ohne Anmeldung, ohne Formular, ohne alles.
Gruß,
Christian
Hallo Ivo,
ich dachte an einen Kleinbus- 14 Kinder ( ich muss nur noch einen schulfreien Tag für Alle finden ) a’ 14.999.99 dann hätte ich die ganze Kohle ausgeführt- wieso Geldwäsche?? gibt es nun diese Abstufung unter 15.000,-- oder nicht?
Sollte dieses nicht gehen, müsste ich allerdings eine Butterfahrt - auch im Bus- mit einer entsprechenden Anzahl von Erwachsenen machen- fällt da auch ein Anfangsverdacht an?
Wie würdest du es denn machen, bei der neuen Gesetzgebung, wo demnächst jeder Sachbearbeiter in deinen Konten rumscnüffeln kann?
Gilt die Grenze von 15.000,-- Euro auch für minderjährige
Kinder?
2 Erwachsene und 2 Kinder mit jeweils 14.999,99 Euro über die
Grenze schicken?Im Gedwäscheverdachtsfall - und der kann auch bei unter
15.000 Euro gegeben sein (ich würde ihn hier begründet sehen)
- kann auch so ermittelt werden.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
ich dachte an einen Kleinbus- 14 Kinder ( ich muss nur noch
einen schulfreien Tag für Alle finden ) a’ 14.999.99 dann
hätte ich die ganze Kohle ausgeführt- wieso Geldwäsche?? gibt
es nun diese Abstufung unter 15.000,-- oder nicht?
Sollte dieses nicht gehen, müsste ich allerdings eine
Butterfahrt - auch im Bus- mit einer entsprechenden Anzahl von
Erwachsenen machen- fällt da auch ein Anfangsverdacht an?
Wie würdest du es denn machen, bei der neuen Gesetzgebung, wo
demnächst jeder Sachbearbeiter in deinen Konten rumscnüffeln
kann?
Ich würde mich vor allem erst mal informieren, bevor ich in hektische Aktivitäten verfalle. Der „Sachbearbeiter“ darf Deine Stammdaten abfragen (wer hat das Konto wann eröffnet?), aber weder Kontostand noch -umsätze.
Gruß,
Christian
Hektische Aktivitäten- sicherlich nicht.
Wenn ich meine bisherigen Infos richtig deute, ist es so:
Sachbearbeiter gibt meinen Namen und Wohnort ein und erhält Übersicht aller meiner in Deutschland geführten Konten-
Sachbearbeiter kostruiert entsprechenden Anfangsverdacht ( warum auch immer)
Sachbearbeiter kann letztendlich alle meine Konten einsehen-
Siehst du die Brisanz nicht; oder willst du sie nicht sehen?
Ich will aber hier nicht über Moral oder Unmoral sprechen.
Weisst du wo die Kapitalflucht im Moment hingeht?
Österreich
Schweiz
Luxemburg
Belgien
Die Frage ist nur noch, wie kriegt man die Kohle dahin.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Weisheiten
Siehst du die Brisanz nicht; oder willst du sie nicht sehen?
Mancher, der Brisanz zu sehen glaubte, sah tatsächlich nur Gespenster.
Hi supermann28.
Ich würde da mal nichts übertreiben. Wie du weisst, bin ich in Luxemburg bei einer Bank tätig und ich glaube, es ist keine gute Idee, aus steuerehrlichem Geld ein dikretes Geld zu machen. Auf Dauer wirst du da nicht glücklich. Vertrau mir. Ich weiss, wovon ich rede.
Es gibt auch „saubere“ Möglichkeiten, seinen Ertrag so gering wie möglich zu halten…
Ich hatte dir ja schon einmal meine Hilfe angeboten. Das Angebot steht natürlich immer noch!
Es gibt auch mit steuerehrlichem Vermögen noch genügend Gründe, in Luxemburg ein Depot zu halten. Wenn´s dich interessiert, melde dich.
Jürgen