Hallo,
unser Nachbar hat vor kurzem eine Garage auf der Grenze zu uns gebaut. Die Regenrinne ist auf unserer Seite der Grenze.
Eigentlich habe ich kein Problem mit der Grenzüberschreitung, jedoch kann es jedoch in 10, 20, oder 50 Jahren sein, dass ich hier auch mal was bauen will.
Kann ich dann jederzeit veranlassen, dass die Grenzüberschreitung rückgängig gemacht wird, oder ist es dann „Weil es schon immer so ist“ sein Grundstück?
Hallo, Thomas,
ich würde dem Nachbarn einen Brief schreiben, dass Du dieses Überschreiten der Grenze zur Kenntnis genommen hast und im Moment im Sinne guter Nachbarschaft hinzunehmen bereit bist, jedoch Dir vorbehältst, bei zukünftigem Eigenbedarf einen Rückbau zu verlangen.
Wie Du das genau formulierst, kannst Du ja vielleicht mit einem rechtskundigen Menschen besprechen.
Wenn Du ihm das mit ein paar freundlichen Worten überreichst, dürfte dies die Nachbarschaft nicht allzusehr belasten, aber Dir in Zukunft eine Handhabe bieten, den Zustand bei Bedarf zu ändern.
Hallo,
ich würde generell mit diesem Thema mal ins Rechtsbrett gehen, weil ich bin mir nicht sicher, ob man überhaupt bis zur Grenze bauen darf, oder einen Abstand einhalten muss
Gruß
Suse
PS: Im Rechtsbrett aber dann bitte die Hinweise beachten:smile:
Hi Thomas,
dass ist ein sogenannter Überbau der unter die Duldungspflicht fällt !
§§ 912 BGB
Hat der Eigentümer eines Grundstückes bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.
Gruß Jukaido
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thomas,
auch ich habe die Antworten gelesen die du bekommen hast.
Das mit dem Paragraf stimmt zwar alles recht und schön. Doch solltest du achten, dass gerade Grenzregelungen im Baurecht sehr oft Ländersache ist. Gehe doch einfach zu deiner Gemeinde und erkundige dich dort beim Bauamt wie die Rechtslage ist.
MfG
Hans13
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thomas,
da muß ich dem Hans beipflichten, Nachbarschaftsrecht
wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt, also solltest du dich am Gemeindeamt sachkundig machen.
Gruß Jukaido
dass ist ein sogenannter Überbau der unter die Duldungspflicht
fällt !
§§ 912 BGB
Hat der Eigentümer eines Grundstückes bei der Errichtung eines
Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm ihm Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar
den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort
nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.
Das verstehe ich irgendwie nicht wirklich
Wenn ich etwas baue, dann kenne ich die Abmessungen. Wie also kann man so etwas bauen und dabei keinen Vorsatz haben?
Oops? So gross habe ich mir das garnicht vorgestellt?
Sowas weiss man doch vorher, oder?
Ich weiss ja, Du hast das Gesetz nicht verfasst, aber…