Grenzübertrittsbescheinigung, was kommt noch?

Hallo,

ich habe eine Frau aus Algerien in Dänemark geheiratet. Danach, mit Hilfe eines Anwalts, haben wir einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Die Ausländerbehörde haben es abgelehnt mit dem Spruch: Es muss ein Visumverfahren aus Algerien durchgeführt werden; den Pass meiner Frau einbehalten und ihr eine Grenzübertrittsbescheinigung gegeben.

Was könnte man jetzt machen, ohne das sie wegen des Visums ins Heimat fliegen muss?
Mein Anwalt sagt, es hilft nur ein Baby zu bekommen, aber das wollen wir nicht :smile:

Ich bin Software Entwickler und verdiene über 4.000 Euro im Monat und meine Frau hat die deutsche Sprache schon gelernt. Sie angemeldet, versichert.

Danke für die Hilfe

Ihre Frau wird in nach Algereien reisen müssen und dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragen. Erteilt wird es sicher ohne Probleme nach erfolgreichem Abschluß des Deutschtest Stufe A1.
Googeln Sie auch mal nach Heiratsagentur Karina, dort finden Sie auch einige Hinweise.