Unser Grundstück wird durch eine Grenzwand (Scheune) vom Nachbargrundstück getrennt. Die Grenze verläuft längs der Grenzwand. Das Gebäude wurde durch einen Brand stark beschädigt. Der Nachbar hat seinen Teil des Gebäudes abreissen lassen, wir haben auf diese Grenzwand (auf unserer Seite) oben drauf eine neue Wand errichtet, auf der unser Dach nun aufliegt.
Der Nachbar beanstandet nun, dass hier eine Überbauung stattgefunden hat. Das Gebäude (samt Grenzwand) steht allerdings schon seit Anfang 1900 und es ist nicht mehr ersichtlich, welche Seite (wir oder der Nachbar) die Grenzwand gebaut hat. Wir sind immer davon ausgegangen, dass die Grenzwand beiden Teilen gehört.
Der Nachbar geht allerdings davon aus, dass unsere Seite die Wand gebaut hat und lastet uns diese als Überbauung an. Er möchte, dass wir die Wand (Bruchsteinwand) abtragen, damit er ein Carport bauen kann.
Bruchstein abzuklopfen ist eine mühsame Angelegenheit, davon abgesehen, kann es durch den Abbruch dazu kommen, dass unser Gebäude (Scheune) beschädigt wird und dadurch instabil wird.
Noch ein Hinweis: Es steht zum Thema Baulast nichts im Grundbuch und es handelt sich um ein Gebäude in Hessen (w/Bauordnung).