Hallo alle !
Nehmen wir mal an Person X hat ein Haus gekauft im Kaufvertrag wurde eine Summe für Einrichtungsgegenstände aufgeführt.
Das Finanzamt verlangt nun eine genaue Aufstellung mit Anschaffungsjahr
der Gegenstände. Leider ist der Verkäufer Y verstorben und die Erben
haben keine Unterlagen mehr. Kann X ohne das es nachteilig vom Finazamt ausgelegt wird die Angaben auch schätzen ?
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
natürlich kann er diese Angaben auch schätzen, ihm bleibt ja auch gar nichts anderes übrig. Dies sollte er aber auch gegenüber dem FA zum Ausdruck bringen. Irgendeine Pflicht solche Belege aufzubewahren hat er allerdings nicht, somit kann er hier auch keine Probleme bekommmen.
Das FA will wohl nur kontrollieren, ob hier nicht zum Grunderwerbsteuer sparen ein Mondpreis für die Einrichtung angesetzt wurde, damit ist eine Auflistung der Gegenstände mit dem ungefähren Alter vollkommen ausreichend.
MfG
Chris