Hallo!
Angenommen in der Hausordnung steht, dass das Grillen auf Balkonen , Logien, Terassen und an das Haus angrenzenden Flächen aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner zu unterlassen ist und der Untermieter grillt trotzdem. Ist dies dann strafbar oder gibt es so ne Regel, dass dreimal grillen nicht verboten werden kann ( meinte meine Mutter )? Wie sieht es aus, wenn der Rauch dann in die Wohnung anderer zieht, die Fenster aber wegen Hitze nicht geschlossen gehalten werden können? Wie sieht es aus, wenn der Rauch schwarzen Dreck mit in andere Wohnungen transportiert?
Und weil ich grad dabei bin: Wie sieht das mit Zigarettenqualm aus, wenn der von einer unteren Wohnung in eine obere zieht und dort ein Allergiker wohnt?
Tara
Hai, Tara,
Angenommen in der Hausordnung steht, dass das Grillen auf
Balkonen , Logien, Terassen und an das Haus angrenzenden
Flächen aus Rücksicht auf die anderen Hausbewohner zu
unterlassen ist und der Untermieter grillt trotzdem. Ist dies
dann strafbar oder gibt es so ne Regel, dass dreimal grillen
nicht verboten werden kann ( meinte meine Mutter )? Wie sieht
es aus, wenn der Rauch dann in die Wohnung anderer zieht, die
Fenster aber wegen Hitze nicht geschlossen gehalten werden
können? Wie sieht es aus, wenn der Rauch schwarzen Dreck mit
in andere Wohnungen transportiert?
siehe dort:
Insbesondere der dritte Absatz von "Entscheidungen der Gerichte"
> Und weil ich grad dabei bin: Wie sieht das mit Zigarettenqualm
> aus, wenn der von einer unteren Wohnung in eine obere zieht
> und dort ein Allergiker wohnt?
Ich denke, das sieht schlecht aus für den Allergiker - Zigaretten sind noch nicht illegal und niemand kann somit das Rauchen in der eigenen Wohnung verbieten...
Gruß
Sibylle
Danke für den Link.
Da steht allerdings auch drin, dass der Vermieter ein Grillverbot im Mietvertrag erlassen kann. Ist dies dann rechtlich bindend? Diese Klausel steht im Mietvertrag drin.
Tara
Hallo tara,
wenn der VM in der Hausordnung oder im Mietvertrag erklärt, dass Grillen auf dem Balkonen nicht erlaubt ist und der Mieter unterschreibt, dass ist es so. Er hat das Grillen auf dem Balkon zu unterlassen. Zumindest geht die Rechtsprechung davon aus, dass er keine Holz-Kohlen-Grill verwenden darf, jedoch durchaus ein Elektrogrill zulässig ist. Wobei hier auf die 48-Stunden-Vorausanmeldung Bezug genommen wird.
Das Problem stellt sich meist nur durch die Rauchentwicklung und/oder das Gebrüll, das solchen Grillabenden bis spät in die Nacht folgt, dar. Man muss ja nicht unbedingt so Grillen, dass das Fett ins Feuer läuft und Rauch entwickelt oder man feiert bis in die Nacht und je mehr Hektoliter Bier fliessen, desto mehr fühlen sich die Partygäste so als wären im Umkreis von 1000 km keine Bewohner.
Nicht das Grillen ist das Problem, sondern die Nebenerscheinungen von unvernünftigen Grillparty-Teilnehmern. Manchmal soll es durchaus auch spätestens dann unproblematisch sein, wenn man den Nachbarn mal zu solch einem Abend einlädt.
Grüsse Günter
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OT: Grillen auf Balkonen in einem Mehrparteienha
Hi!
Gut, ich werde dann mal meinen Vermieter anrufen und ihm die Lage schildern. Bei mir im Haus wohnen 3 komische Leute im zweiten OG. Zwei davon sind dauerbesoffen und qualmen ihre Bude dermaßen zu, dass der Rauch sogar noch in meine Wohnung zieht und der andere hängt immer kopfüber in der Restmülltonne und schmeißt den Inhalt dann neben die Tonne. Mülltrennung kennen die auch nicht. Die schmeißen einfach alles in die schwarze Tonne und die ist dann nach zwei Tagen voll.
Der Lärm hat mich ja nciht belästigt beim Grillen. War für ne Stunde bei meinem Freund. Da es mega warm war und ich ne Wohnung unterm Dach habe, habe ich das Fenster offen gelassen. Als ich wieder kam stank meine ganze Wohnung nach Grill und nach Grillanzünder und auf der Fensterbank und meinem Bett lag Asche. Außerdem grillt der genau unter meinem Balkon. Das regt mich irgendwie tierisch auf. Und angekündigt hat er es nicht. Dann wäre es ja ok gewesen.
Nichts für ungut. Werde dnan mal die Sonne genießen gehen.
Hallo,
das ganze ist relativ simpel. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht belästigt oder gestört werden. Das ist das A und O jeder Hausordnung. Und diese ganzen Binsenweißheiten wie "dreimal im Jahr/am Tag/in der Woche ist zulässig kannst du schlicht weg vergessen. Auch durch ständiges Wiederholen solchen Unsinns steigt der Wahrheitsgehalt nicht an. Strafbar ist das natürlich zunächst nicht, es sein denn das ganze wird vorsätzlich gemacht um den anderen zu belästigen. Aber ein Hinweis beim Vermieter solte eigentlich reichen, das ganze abzustellen.
Gruß
Matthias
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