Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Nachbar hat sich einen grossen Gasgrill (mit gr. Gasflasche) gekauft. Und wir wohnen in einem Hochhaus. Ehrlich gesagt habe ich Muffe das das Ding in die Luft fliegen kann, aber er sagt nein, nein, da könne nichts passieren! Ist es überhaupt erlaubt mit so einem Gasgrill auf dem Balkon zu Grillen. Die Sonne knallt da voll drauf, kann sich da das Gas irgendwie entzünden?
Ich hoffe jemand kennt sich da ein wenig aus und kann mir meine Angst nehmen.
Hallo auch,
mal davon abgesehen was im Mietvertrag steht…Gas zum Grillen ist bei ordnungsgemässer Handhabung sicher. Gasflaschen haben eine Lagerungstemperatur von bis zu 50°C. Wenn sie ordnungsgemäss zugedreht sind kann sich auch nix entzünden…selbst wenn sie undicht wären…ist ein Balkon ja relativ gut belüftet und somit kann sich kein zündfähiges Gemisch bilden. Auch wenn sich u.U.ein zündfähiges Gemisch bilden sollte…wird es nur eine Verpuffung geben und der „Explosionsdruck“ ins Freie gehen…aber du kannst ja mal bei deinem Vermieter nachfragen, ob der Gasgrill vermietertechnisch erlaubt ist.
Gruß Angus
laut Gesetz ist jegliches Grillen auf Balkonen verboten, egal ob Holzkohle-Gas oder Elektrogrill. Verständlich oder? Denn es geht nicht nur um die Rauchentwicklung sondern auch um die Geruchbelästigung.
laut Gesetz ist jegliches Grillen auf Balkonen verboten, egal
ob Holzkohle-Gas oder Elektrogrill.
Kannst du bitte mal das Gesetz hier verlinken!
http://www.gesetze-im-internet.de/
Danke, der Plem
Hallo,
laut Gesetz ist jegliches Grillen auf Balkonen verboten, egal ob Holzkohle-Gas oder Elektrogrill.
Komisch. Ich habe gestern noch im Rechtsteil unserer Tageszeitung lesen dürfen, dass Grillen auch mit Kohle auf Balkonen grundsätzlich erlaubt ist (falls Ländersache: NRW). Aber individuell über Mietverträge und Hausordnungen verboten werden kann.
Barbara
Hallo
ich schließe mich den beiden Vorpostern an:
laut Gesetz ist jegliches Grillen auf Balkonen verboten, egal
ob Holzkohle-Gas oder Elektrogrill. Verständlich oder?
So einen Humbug habe ich außer von Seni13 hier schon lange nicht mehr gelesen. (Bist du evtl das Alter Ego von Seni13?).
Vor nicht allzu langer Zeit habe ich hier im Forum (ich glaube auch beim Mietrecht) zu nem ähnlichen Thema diese beiden Links hier gepostet.
Allgeimen:
http://www.mieterbund.de/grillen_balkon_terrasse.html
Urteile:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grille…
Viel Spaß beim Dazulernen
Gruß
Wawi
Hallo !
Hier etwas zur Beruhigung,Stichwort Sonneneinstarhlung auf Propangasflaschen.
http://www.gastank.de/html/propanflaschen.html
Und es ist sogar erlaubt 2 Flaschen mit max. 14 kg in der Wohnung(nicht Schlafraum,Keller) zu lagern. Je Raum 1 Flasche(leere zählt mit).
In Küchen ohne Gasversorgung kann man so einen Gasherd betreiben,das ist erprobt und sicher !
mfG
duck313
Laut einer Sendung im TV was in Deutschland „verboten und was erlaubt“ ist, wurde erwähnt,dass das Grillen auf Balkonen und in öffentlichen Parks generell verboten ist! Bin ich denn einem Aprilscherz aufgesessen?
Zur Hausordnung und das Grillen:
Das letzte Wort hat jedoch der Vermieter: Er darf im Mietvertrag das Grillen grundsätzlich untersagen und bei Nichtbeachtung sogar den Mietvertrag schriftlich kündigen. (LG Essen 2002)
Laut einer Sendung im TV was in Deutschland „verboten und was erlaubt“ ist, wurde erwähnt,dass das Grillen auf Balkonen und in öffentlichen Parks generell verboten ist! Bin ich denn einem Aprilscherz aufgesessen?
Sendungen im TV, Berichte in Illustrierten etc. sind i.d.R. keine seriösen Rechtlichen Quellen - von daher muss man wirklich vorsichtig sein, was man da selbst glaubt und noch dazu unter die Leute bringt. Zudem sind Einzelfallurteile nicht mit Gesetzen zu verwechseln und dazu gibt es noch etliche weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften, die teils bundeslandabhängig sind, daneben haben auch Städte/Gemeinde Regelungsbefugnisse.
korrekt wäre z.B.: viele Städte/Gemeinde haben in ihren öffentlichen Parks ein Grillverbot erlassen
Beim Thema: Grillen auf dem Balkon und Grillen allgemein sind sich die Gerichte selbst nicht einig - zudem ist jedes Urteil eine Einzelfallentscheidung, die sicher auch von den jeweiligen speziellen baulichen Gegebenheiten abhängt.
Ich glaube daher nicht, dass man so eine Frage hier im Forum allgemeingültig beantworten kann
Wer so erpicht darauf ist auf dem Balkon zu grillen, der sollte jedenfalls schonmal kräftig sparen - für die Beseitigung von Verschmutzungen am Gebäude (bei fettigen Rußspuren kann das sehr kostenintensiv werden - bis zur Putzerneuerung). Und wenn daraus ein Brand entstehen sollte, vielleicht sogar mit Personenschaden, könnte man sein Leben lang an den Folgen zu knabbern haben.