Ich bin Mieter in einer Eigentumswohnung mit einem kleinen Garten. Die Eigentümergemeinschaft will das Grillen im Garten verbieten und nur Elektrogrills zulassen. Darf die Eigentümergemeinschaft mir das Grillen mit Holzkohle verbieten?
Hallo andyFi,
leider ja. Die Eigentümergemeinschaft kann mit Mehrheitsbeschluss die Hausordnung für das Gesamte Haus festlegen. Und leider sind Entscheidungen gegen Holzkohlegrills im Rahmen des Brandschutz / Entlastung der Mitbewohner durch Rauch von Kohle - nicht unüblich. Als Mieter musst Du Dich dann eigentlich der Gemeinschaftsordnung des Eigentümers beugen. Andernfalls kann das bis zu einer Kündigung des Mietverhältnisses gehen.
Leider gibt es ein paar Spießer, die das immer wieder durchboxen und auch Recht bekommen.
Stimmt, das ist leider so. Da bleibt nur der Elektrogrill oder ein freigegebener Grillplatz der Stadt/Gemeinde.
leider reagieren selbst gerichte darüber sehr unterschiedlich. eine eigentümergemeinschaft entscheidetja immer nach dem mehrheitsprinzip. dennoch, wenn keine direkte belästigung eines anderen bewohners zu verzeichnen ist, würde ich auf jedem fall meinem grillinteressen nachgehen. sollen die doch klagen! vorausgesetzt natürlich,dass durch zu oftes oder durch partys etc. alles im rahmen bleibt !mfg. skowi
Hallo
Ja darf die genauso wie die Nachbarn das auch Dürfen .
Grundsätzlich gibt es Zwar auch einzelene Urteile die dies Erlaubven aber die Meisten Urteile gehen dahin das die Nachbarn , Eigentümer Usw. dies Verbieten Dürfen .
Schade aber ist leider so.
MFG Frank E
Hallo,
Für viele ist Grillen nur mit Holzkohle echtes Grillen. Das Problem: die teilweise starke Rauchentwicklung. Das ist besonders ärgerlich, wenn Wie häufig man wirklich grillen darf, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Das bedeutet: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bestehende Urteile der Amtsgerichte können aber als Orientierung dienen:
Unterschiedliche Urteile
In Bonn hat das Amtsgericht zum Beispiel entschieden, dass es zweimal im Monat in Ordnung ist zu grillen, allerdings muss der Nachbar 48 Stunden vorher darüber informiert werden. In Stuttgart wurde im Einzelfall entschieden, dass Grillen nur drei Mal im Jahr erlaubt sei. Und das OLG Düsseldorf kam in einem Fall zu der Entscheidung, dass man gar nicht grillen darf, wenn der Rauch zu stark in die Nachbarswohnung eindringt. Bevor man den Grill im Garten oder auf dem Balkon anschmeißt, sollte man allerdings in jedem Fall einen Blick in den Mietvertrag werfen. Der Vermieter kann das Grillen vertraglich untersagen.
Der Vermieter kan das Grillen verbieten und muss es im Mietvertrag aufnehmen.
http://www.mieterbund.de/grillen_balkon_terrasse.9.html