Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wie es Rechtlich aussieht, wenn…
In meiner Hausordnung steht:
„Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen bzw. Loggien und in den Außenanlagen
grundsätzlich nicht gestattet.“
Mein Vermieter sagt nun ich dürfte aber auf der Wiese hinter dem Haus auch mit einem Elektrogrill grillen. Das geht aber nicht da in unserem Haus nur zwei Sicherungen pro Wohnung sind (eine für den Herd und eine für den Rest) und diese immer rausfliegt sobald ich den Grill an mache.
Ein Gasgrill wäre auch OK, nur darf ich laut Hausordnung auch keine Gasflsche im Keller lagern… ;-(
Wie sieht es also aus wenn ich nun mit Briketts (Steinkohle) Grille???
Ich bin mal auf eure Meinungen gespannt… Ich weiß es ist etwas Haarspalterei aber…
Gruß Carsten