Grillen mit Gas auf dem Balkon erlaubt?

Hi,
ich wohne ganz Oben ganz Aussen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien.

Ich würde gerne mit meinem Gas-Grill auf dem Balkon Grillen, habe nun aber im Mietvertrag folgenden Satz entdeckt:
„Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen auf Balkonen ist nicht gestattet.“

Wie sieht es in diesem Fall aus? Propan bzw. Butan ist ja nur so lange Flüssig wie es in der Flasche ist. Sobald es Austritt wird es ja Gasförmig.

Danke schon mal.

Gruß Tim

Hallo timmay85,

Du hast völlig Recht. Der Vermieter wollte vermeiden, dass jemand mit Kohle oder Benzin auf dem Balkon rumfackelt. Gas ist ein sauberer und geruchloser Brennstoff. Gas an sich erzeugt beim Verbrennen weder Rußpartikel noch Gerüche.

Desweiteren gibt es inzwischen in der Rechtsprechung bundesweit fast Einigkeit, dass man Grillen auf dem Balkon nicht grundsätzlich verbieten darf (jedenfalls dann nicht, wenn nicht Gründe wie Feuerschutz dies gebieten würden).
Grillen im Garten oder auf dem Balkon darf einfach niemanden unzumutbar belästigen. Dann geht das in Ordnung. Ich würde die Nachbarn fragen, die sich von Deinem Grillduft belästigt fühlen könnten und sie zum Grillen einladen. Dann kann Dir eigentlich nix passieren.
Zur Sicherheit kannst Du aber gerne nochmal beim Mieterschutzbund oder in der nächsten Verbraucherzentrale fragen, ob der Vermieter Dir deswegen kündigen könnte.

Übrigens weitere Tipps und Infos findet man auch hier: http://www.grillfuerst.de

Sorry, keine Ahnung

Servus Tim, imho verstößt die Klausel in Deinem Mietvertrag nicht gegen die guten Sitten; d.h. ich persönlich sehe das Grillverbot, egal mit was, als bindend an.
An Deiner Stelle käme halt nur Elektrogrillen in Frage oder Du zeigst Deinem Vermieter, wie auch immer, daß in Deinem Fall Gasgrillen (mit einem guten Grill, z.B. Weber Q 300) auf dem Balkon nicht nur ungefährlich ist, sondern auch Spaß und phantastisches Essen bringt.
In der Hoffnung Dir a bisserl geholfen zu haben, wünsch ich Dir viel Glück bei den „Verhandlungen“.

du kannst mir mal die eier lutschen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hmm oder ich Pack se auch auf den Grill. Tzz

total überflüssig, melde dich doch ab wenn du nicht in der Lage bist sinnvolle Sachb. Von dir
zu geben

Hallo,

ich würde einen Gasgrill nicht unter das Verbot fassen. Wenn nicht mit Kohle (fest), Brennpaste (flüssig) oder Gas sollte man sonst grillen? Es geht m. E. nur um die Rauchbelästigung der Nachbarn.

VG

Susanne