Grillen mit Holzkohlengrill auf dem Balkon

Ich habe in einer kleinen Wohnanlage, Parterre, 2 Stockwerke, eine Eigentumswohnung. Nun war ich heute dort und sah, wie der Eigentümmer im 2. Stock (über meiner Wohnung) einen Holzkohlengrill zündete, so dass es eine Stichflamme bis zur Decke des Balkons ging.
Meine Frage, darf man in einer Wohnanlage auf dem Balkon mit Holzkohle grillen?
Ich habe so etwas noch nie gesehen. Soll man den Haus-
verwalter infomieren?.
Danke
Caramias

Jeder Vermitter und jeder Eigentümer bekommt Hausordnung. Bitte nachlesen ob bei Ihnen Grillen auf Balkon ganz und gar verboten ist. Es ist eigentlich verboten. Feuergefahr. Mit Nachbarn, wenn guter Kontakt reden, im Haus andere Nachbarn fragen wie sie mit Grillen auf Balkon umgehen. Wenn nichts fruchtet müßen sie die Hausverwaltung, bitten die Sache in die Hand zunehmen. Ich kann nur von mir aus gehen. Bei unseren Wohnanlage ist stricktes Grillverbot durch Eigentümerversammlung beschlossen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Petra

Danke Dir für Deine INFO. Habe grundsätzlich nichts gegen das Grillen, aber auf dem Balkon nur mit einem Elektrogrill.
Grüße
Elfriede

http://www.wer-weiss-was.de/article/628555

Danke Dir für Deine INFO. Habe grundsätzlich nichts gegen das
Grillen, aber auf dem Balkon nur mit einem Elektrogrill.
Grüße
Elfriede

Bin auch kein Grillmuffel, habe auch schon mit Elektogrill auf Balkon gegrillt,
nur bei uns haben die Eigentümer abgestimmt.
Komplet Grillverbot.
Grüße
Petra

Hallo Caramia,
eine Regelung zur Nutzung von jedweden Grill ist in der Hausordnung geregelt. In Deinem Fall würde ich tortzdem die Verwaltung informieren, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ein solches Verhalten auch nur Andeutungsweise duldbar ist.

Hallo Caramia,
eine Regelung zur Nutzung von jedweden Grill ist in der
Hausordnung geregelt. In Deinem Fall würde ich tortzdem die
Verwaltung informieren, da ich mir nicht vorstellen kann, dass
ein solches Verhalten auch nur Andeutungsweise duldbar ist.

Hallo Udo,
danke für Deine Mail. Ich habe schon an die Hausverwaltung geschrieben. Das kann nicht sein. Es ist auch gefährlich, da die Balkone sehr schmal sind.