> Guten Tag, ich hatte gestern eine kleine Auseinandersetzung mit einem
> Mitbewohner unseres Hochhauses dabei ging es um das Grillen mit
> Propangas auf dem Balkon. In unserer Teilungserklärung wird dieses
> Thema überhaupt nicht angesprochen, daher habe ich in der Hausordnung
> nachgeschaut und da stand folgendes zu lesen: Das Grillen auf dem
> Balkon mit Propangas ist nur in kleinen Mengen erlaubt. Jetzt meine
> Frage: Was ist mir kleinen Mengen gemeint ? Zur Zeit steht 1 Flasche
> mit ca. 11 bzw. 12 Liter auf dem Balkon. Ist dies eine große Menge ,
> oder eine kleine ? Ich würde mich sehr freuen, wenn man mir
> weiterhelfen könnte oder mir einen Ansprechpartner mitteilen könnte.
Im voraus vielen Dank, Gruß Ingrid
Hallo Ingrid,
> Frage: Was ist mir kleinen Mengen gemeint ? Zur Zeit steht
1 Flasche
> mit ca. 11 bzw. 12 Liter auf dem Balkon. Ist dies eine
große Menge ,
> oder eine kleine ?
Das ist das Problem, bei unpräzisen Angaben. Was wirklich gemeint ist, lässt sich nur Erraten. Ich wäre mir nichtmal sicher, ob mit diesem Satz die Menge Gas gemeint ist, möglicherweise ist die Menge Grillgut gemeint. Vielleicht könnt Ihr das bei einer Versammlung mal klären und genauer festlegen.
Zu Deiner Frage: Eine 11 Kilo Gasflasche ist eigentlich eine große Flasche. Es gibt deutlich kleinere Flaschen, die nächstkleinere Standard-Gasflasche in Deutschland hat 5 KG und es gibt noch deutlich kleinere.
Viele Grüße und viel Erfolg,
Dieter
Hallo
Dafür bin ich zwar jetzt nicht der Experte aber ich würde sagen geh bitte bei deinen Vermieter und frag dort nach alles andere gibt warscheinlich Ärger .
Vom Gefühl her würde ich sagen die ist schon zu groß für den Balkon , ich was beim Bund bei der ABC abwehr und dort habe wir auch mit Gasflaschen experimentiert und von da her kann ich dir sagen ne 12 kg ( Liter )Flasche reicht aus für den Balkon zu zerlegen
Als klein würde ich persönlich betrachten diese kleinen Flaschen von den Campinggrills dort ist so ne 1/2 -1 Liter Flasche dran mehr würde ich persönlich als Gefährlich empfinden , frag deinen Vermieter oder wenn du einen Kennst von der Berufsfeuewehr , wie gesagt ich bin kein Experte nur Laie .
VG Frank E
Hallöchen,
Das ganze ist ein bischen schwammig.
Es gibt zwar Gesetze, aber da hat jedes Bundesland andere Statuten.
Ich weiß von einem Grillseminar das offenes Feuer (Gasgrill) mindesten 9Meter vom Haus entfernt aufgestellt muß.
Macht und kann natürlich keiner.
Also:
Am besten einfach mal mit den anderen Mietern reden.
Es gibt zb. ein Gesetz das man den Nachbarn 48Std. vorher informieren muß.
Ganz spontan grillen!!!
Wiviel Gas man auf einem Balkon lagern darf, weiß ich leider nicht.
Einfach mal googlen.
Gruß TATÜTATA
Hallo Ingrid,
es tut mir leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen. Wir grillen weder mit Gas noch wohnen wir in einem Hochhaus. Hast du dich schon an die Hausverwaltung gewendet? Die werden doch sicher eine Definition zur Hausordnung geben können.
Viel Erfolg und viele Grüße,
Katja
es gibt auch 5 kg Flaschen und Grills die mit Kartuschen arbeiten da ist die menge noch kleiner.
also lieber eine kleine flasche mein tip