Laut Hausordnung meines Mietvertrages ist bei uns im Haus Grillen auf den Balkonen erlaubt. Feiern auch, sofern es allen Mietern vorher rechtzeitig mitgeteilt wird. Auf einer Mieterversammlung gab es aber nun Gegenstimmen und das Grillen soll untersagt werden. Ist das wirklich so einfach durchzusetzen?
Hallo,
Nein, so einfach kann das Grillen nicht verboten werden.
Es können Regeln aufgestellt werden, dass man nur alle 14 Tage grillen darf und das man nicht umbedingt mit Kohle volle pulle grillt.
Es gibt ja auch Gas-Elektrogrills die bei weitem nicht den Geruch und Rauch hinterlassen.
Das man am Wochenende grillen möchte sollte man seinen Nachbarn und die darüber aus Höflichkeit mitteilen.
Für ein direktes Verbot müssen mehr als 50% der Eigentümer(nicht Mieter) dagegen sein und dies muss dann schriftlich von der Hausverwaltung an alle Mieter und Eigentümer mitgeteilt werden.
Gruß
monika61