Liebe/-r Experte/-in,
hier gibt´s ja erstaunlicherweise kaum Mitglieder, die man als Experten zum Thema „Grill“ findet.
Ausgangsgrundlage für meine Frage: Wir haben einen Kleingarten mit Grill (einen dieser typischen alten Stein-Kamin-Grills, oder wie immer die genau heißen).
Eigentlich wollten wir den weiterhin nutzen. Allerdings grillt man im Kleingarten nun nicht so oft. Egal, welche Versuche wir mit der „Grillkohle“ gemacht haben (div. verschiedene Arten bzw. Firmen ausprobiert, Lagerung an verschiedenen möglichsten trockenen Orten) es gab eigentlich immer nur Probleme. Irgendwie scheint die Kohle doch Feuchtigkeit gezogen zu haben, „geht“ nicht richtig an, gibt nur zu kurz und zu wenig Hitze ab.
Welche Tipps gibt es, um
- „die richtige“ (also lang und heiß genug glühende) Grillkohle zu kaufen?
- diese richtig und gleichmäßig anzuzünden?
- diese ausreichend trocken zu lagern?
Inzwischen war ich - zumindest von der Idee her - von Grillkohle ganz abgekommen und wollte einfach den Unterteil eines Gas(tisch)Grills in den Stein-Kamin-Grill stellen.
Halbwegs billig (so, dass es Sinn macht, nur das Unterteil zu benutzen und Deckel und Füße oder Gestell nicht zu nutzen oder gar zu entsorgen) gibt es Gasgrills nur im Internet oder in Supermärkten. Dieses sind oder scheinen allerdings Grills aus dem Ausland zu sein, die eigentlich mit 37mbar betrieben werden müssen und denen gar keine oder allenfalls fragwürdige Umbausets für 50mbar beiligen.
Also bräuchte man einen 37mbar Wandler - den habe ich bisher weder im WWW noch in Baumärkten gefunden.
Soweit man es im WWW nachlesen kann, wird der Betrieb eines 37mbar Grills am 50mbar Wandler sogar funktionieren, nur ist es eben nicht „erlaubt“. Und wenn was passiert, dann kommt der Gutachter und die Versicherungen streiken.
Dabei scheint es gar nicht die Hauptfrage zu sein, wie klein das Restrisiko ist, dass auf Grund des „falschen“ Wandlers passiert. Sondern eher, dass es überhaupt ein Restrisiko im Umgang mit Gasflaschen gibt, … und wenn man dann zudem den falschen Wandler nutzte ist man in der Beweislast, dass es daran nicht lag.
Somit steht dem Grillen mit Gas auch noch etwas in Weg
- oder wer weiß, wo man einen 37mBar Regler bezieht?
bzw. - wie man einen 37mbBar Grill „rechtlich sicher“ in einem Land betreibt, in dem es anscheinend nur 50mbar-Wandler gibt.
Vielen Dank für eure Antworten