Grippe & Androhung einer Straftat

Hi,

ich habe eine wie ich finde auf den ersten Blick recht Amüsante und doch durchaus interessante Frage. Und zwar bin ich wieder mal an Grippe erkrankt. -.- Naja, da hat man ja Zeit ein wenig über die unsinnigsten Dinge nachzudenken und so bin ich dann darauf gekommen.

Kann es als Androhung einer Körperverletzung gewertet werden, wenn man jemandem sagt, man würde ihn mit Grippe o. Ä. anstecken?
Z.B.: „Lass mich in ruhe, oder ich steck dich an!“ :smiley:

Was haltet ihr davon? ^^

MfG
Mathze

Huhu!

Nun ja, so lustig ist das gar nicht. Der BGH hat schon vor 20 Jahren entscheiden, dass HIV-Infizierte sich mit Ansteckung einer anderen Persin wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen können.

Nun ja, so lustig ist das gar nicht. Der BGH hat schon vor 20
Jahren entscheiden, dass HIV-Infizierte sich mit Ansteckung
einer anderen Persin wegen gefährlicher Körperverletzung
strafbar machen können.

Ja gut, aber ich rede ja von einer banalen Grippe und nich von HIV, Malaria oder sonst welchen gefährlichen Krankheiten. Von einer Grippe stirbt man in der Regel nicht (gut, von AIDS streng genommen auch nicht…).
Bei HIV ist das klar, dass sowas strafar sein muss (ich finde es müsste auch eine Meldepflicht her), aber wie ist das nun mit anderen Krankheiten wie eben Grippe?

Ja gut, aber ich rede ja von einer banalen Grippe und nich von
HIV, Malaria oder sonst welchen gefährlichen Krankheiten. Von
einer Grippe stirbt man in der Regel nicht

Hallo,

ich zitiere:
„[…]Die durchschnittliche Sterberate durch eine normal aktive Influenza liegt in Deutschland jährlich zwischen 8.000 und 10.000 Menschen, wobei die Todesfälle fast ausschließlich die höheren Altersgruppen treffen[…]“

aus: http://www.who-tag.de/2007infektion_deutschland_infl…

Gruß
Karl

Hallo,

§ 223 StGB:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Auch mit einer „banalen“ Grippe (an der man auch sterben kann) schädigt man die Gesundheit.

Somit wäre der Tatbestand der Nötigung auf jeden Fall erfüllt. Bei Ausführung der Drohung wohl zumindest Körperverletzung. Ob eine gefährliche Körperverletzung vorliegen würde, käme sicher auf die Umstände an.

Bei bewusster Infizierung mit HIV, Malaria oder „sonst welchen gefährlichen Krankheiten“ läge wohl eine schwere Körperverletzung, ggf. sogar eine Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Gruß

S.J.

Ja gut, aber ich rede ja von einer banalen Grippe und nich von
HIV, Malaria oder sonst welchen gefährlichen Krankheiten. Von
einer Grippe stirbt man in der Regel nicht (gut, von AIDS
streng genommen auch nicht…).
Bei HIV ist das klar, dass sowas strafar sein muss (ich finde
es müsste auch eine Meldepflicht her), aber wie ist das nun
mit anderen Krankheiten wie eben Grippe?

Es ist in der Tat so, dass, wer etwa mit einer Erkältung Kontakt zu anderen Personen sucht, sich sozialadäquat verhält und darum, wenn er jemanden ansteckt, keiner Körperverletzung schuldig ist.

Aber ein gerade gewolltes Anstecken ist ja kein sozialadäquates Verhalten mehr - und darum strafar.

Levay

Ja gut, aber ich rede ja von einer banalen Grippe und nich von
HIV, Malaria oder sonst welchen gefährlichen Krankheiten. Von
einer Grippe stirbt man in der Regel nicht (gut, von AIDS
streng genommen auch nicht…).

Hallo Mathias,

man muss vom medizinischen Aspekt her einen banalen grippalen Infekt (stinknormale Erkältung) und eine Grippe (Influenza) unterscheiden.

Die letzte große Pandemie im Jahre 1995/96 forderte schätzungsweise 30.000 Menschenleben in Deutschland; im Winter 2004/2005 starben 15.000 - 20.000 Menschen an einer Influenza.

Die durchschnittliche Sterberate durch eine normal aktive Influenza liegt in Deutschland jährlich zwischen 8.000 und 10.000 Menschen, wobei die Todesfälle fast ausschließlich die höheren Altersgruppen treffen. (Quelle: http://www.who-tag.de/2007infektion_deutschland_infl…)

Gruß

Samira

Hallo,

wo ist da eine Drohung?

Persönlich würde ich es als Warnung auffassen, und als Rat eine gewisse Distanz einzuhalten.

Gruß

hartmut