Hi!
Ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Arbeitsrecht (bzw. Recht allgemein):
Wird der bewusste Verstoß gegen eine Vorschrift im Arbeitsrecht als grobe Fahrlässigkeit angesehen?
In einer Rechtsauskunft zum Thema Unfallschutz am Arbeitsplatz wurde gesagt, dass der Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft auch dann bestehen bleibt, wenn der Arbeitnehmer länger als die maximal erlaubte Zeit von 10 Stunden gearbeitet hat. Gleiches gilt für den Fall einer Unterschreitung der Mindestruhezeit, also von Arbeitsende bis zu Wiederaufnahme der Tätigkeit. Erst durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit würde der Arbeitnehmer den Schutz durch die Berufsgenossenschaft gefährden (Feststellung durch das Gericht erforderlich).
In beiden Fällen besitzt der Arbeitnehmer die Kenntnis, dass es so etwas wie ein Arbeitszeitgesetz mit entsprechenden Regelungen gibt. Handelt der Arbeitnehmer folglich grob fahrlässig und verliert demzufolge doch sofort den Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft?
Danke für eure Meinungen!
LG
Heinrich