Grob fahrlässiger Verstoß

Hi!

Ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Arbeitsrecht (bzw. Recht allgemein):

Wird der bewusste Verstoß gegen eine Vorschrift im Arbeitsrecht als grobe Fahrlässigkeit angesehen?

In einer Rechtsauskunft zum Thema Unfallschutz am Arbeitsplatz wurde gesagt, dass der Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft auch dann bestehen bleibt, wenn der Arbeitnehmer länger als die maximal erlaubte Zeit von 10 Stunden gearbeitet hat. Gleiches gilt für den Fall einer Unterschreitung der Mindestruhezeit, also von Arbeitsende bis zu Wiederaufnahme der Tätigkeit. Erst durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit würde der Arbeitnehmer den Schutz durch die Berufsgenossenschaft gefährden (Feststellung durch das Gericht erforderlich).

In beiden Fällen besitzt der Arbeitnehmer die Kenntnis, dass es so etwas wie ein Arbeitszeitgesetz mit entsprechenden Regelungen gibt. Handelt der Arbeitnehmer folglich grob fahrlässig und verliert demzufolge doch sofort den Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft?

Danke für eure Meinungen!

LG
Heinrich

Hi!

Hallo,

Ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Arbeitsrecht (bzw.
Recht allgemein):

Wird der bewusste Verstoß gegen eine Vorschrift im
Arbeitsrecht als grobe Fahrlässigkeit angesehen?

Nein, das nennt man dann eher „Vorsatz“

In einer Rechtsauskunft zum Thema Unfallschutz am Arbeitsplatz
wurde gesagt, dass der Unfallschutz durch die
Berufsgenossenschaft auch dann bestehen bleibt, wenn der
Arbeitnehmer länger als die maximal erlaubte Zeit von 10
Stunden gearbeitet hat. Gleiches gilt für den Fall einer
Unterschreitung der Mindestruhezeit, also von Arbeitsende bis
zu Wiederaufnahme der Tätigkeit.

Ja, § 7 Abs. 2 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

Erst durch Vorsatz oder durch
grobe Fahrlässigkeit würde der Arbeitnehmer den Schutz durch
die Berufsgenossenschaft gefährden

Kann sein

(Feststellung durch das
Gericht erforderlich).

Nein. Auch der Träger der Unfallversicherung kann eine derartige Feststellung treffen. Diese ist, wie alle anderen Entscheidungen des Trägers im Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren rechtlich überprüfbar

In beiden Fällen besitzt der Arbeitnehmer die Kenntnis, dass
es so etwas wie ein Arbeitszeitgesetz mit entsprechenden
Regelungen gibt. Handelt der Arbeitnehmer folglich grob
fahrlässig und verliert demzufolge doch sofort den
Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft?

Das lässt sich ohne Kenntnis der Einzelfallumstände kaum beurteilen. Wurde zB der AN angewiesen bzw. unter Druck gesetzt, den Verstoss zu begehen ?
Gab es einen echten oder vermeintlichen Notfall?
In diesen Fällen ist es nicht unbedingt grobe Fahrlässigkeit

Danke für eure Meinungen!

LG
Heinrich

Hallo,
wenn der Beschäftigte nach einem Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz einen Unfall erleidet, verliert er nach meiner Rechtsauffassung nicht den Schutz der BG. Diese prüft jedoch per Fragebogen, ob das Gesetz eingehalten wurde, und nimmt dann ggf. den Arbeitgeber in Regress.
Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, das Einhalten des Arbeitszeitgesetzes zu kontrollieren und bei Verstößen (wenn z.B. jemand 162-Stunden-Schichten schiebt oder die Ruhezeit nicht eingehalten wird) Gegenmaßnahmen einzuleiten (z.B. bei Gespräch und Information des Betroffenen).