die ersten 5 Monate des Jahres war ich arbeitslos. Jetzt mache ich mich selbstständig und würde gerne wissen wie in der Einkommensteuertabelle der Wert abzulesen ist. Da ich nur 7 Monate Geschäftstätigkeit vorweisen kann ist hier das Gesamtbrutto maßgebend oder muss ich den Bruttowert auf 12 Monate hochrechnen.
Beispiel:
Ich verdiene 70.000 in 7 Monaten - Tabellenwert= 70.000
ODER
Ich verdiene 70.000 in 7 Monaten also 10.000 pro Monat im Schnitt. Somit Tabellenwert 120.000 ???
Die Einkommensteuer ist IMMER eine Jahressteuer, wird also vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres berechnet. Es ist unerheblich, ob Sie Ihre erste Million in einem Tag, einem Monat oder in 11 Monaten verdient haben. Die Steuer ist immer die gleiche.
Lediglich die steuerfreien Lohnersatzleistungen spielen hier eine Sonderrolle (z.B. Krankengeld, Arbeitslostengeld, Elterngeld etc.). Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. sie werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, daraus wird der Steuersatz ermittelt, dann wird dieser (höhere) Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen ohne Lohnersatzleistungen angewendet.
Soll der Tabellenwert für das Jahr abgelesen werden, indem Sie 70.000 CHF verdient haben, würde ich von diesem Betrag ausgehen. Allerdings muss das Arbeitslosengeld ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Ich bin aber nicht sicher, wie es sich auswirkt, glauibe aber dass es in die Progression miteinfliesst.
Soll der progonstizierte Wert für das kommenden Jahr abgelesen werden, würde ich hochrechnen.
es zählt, was du im gesamten Jahr verdienst. Also der Tabellenwert 70.000.
Möglicherweise wird das bezogene Arbeitslosengeld aber auch noch mit reingerechnet, denn: Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Du musst es zwar nicht im eigentlichen Sinne versteuern, aber es wirkt sich auf die Progression aus. Also z. B. Jahreseinkommen = 70.000 plus 5 Monate à 1.000 ALG I = 75.000 als Tabellenwert.
Aus deiner Selbständigkeit musst du als Einkommen natürlich nur den Gewinn versteuern - vorher also alle Kosten abziehen.
das arbeitslosengeld ist steuerfrei, jedoch unterliegt das arbeitslosengeld der progression. das heißt: du versteuerst die 70 000 euro, der steuersatz (in %)obliegt aber: 70 000 + arbeitslosengeld.
Es wird vom Finanzamt nur das versteuert, was man ver-
dient hat. Also nur 70.000 €. Davon werden allerdings
die Freibeträge, Werbungskosten, Sozialabgaben,
Außerordentliche Aufwendungen, sowie ihre Ausgaben für
die Selbstständigkeit abgezogen. Der Rest wird dann
erst versteuert. Ihre Verdienst aus der Selbstständig-
keit wird über das Formular G erfaßt.
Zu versteuern ist der Gewinn in 2013, es ist völlig egal, wann genau dieser erwirtschaftet wurde im aufenden Jahr. Also Umsätze (ohne MwSt.) minus Betriebsausgaben = Gewinn. Hiervon abzuziehen sind noch evtl. private Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeausgaben etc. = zu versteuerndes Einkommen >> EkSt. dann in Tabelle nachsehen.