Grober Anwaltsfehler?

Hallo,
mal angenommen ein Anwalt nimmt ein Mandat an, er weis das der mandant ALG2 bekommt.

der RA weisst den Mandanten NICHT auf einen beatungsschein hin und schickt nach abbruch des mandates die rechnung.

nun die Fragen:

  1. Darf ein RA jederzeit ein Mandat hinschmeißen oder muss er es beenden?

  2. muss er Auf diesen beratungsschein hinweisen, oder ist das eine kann Sachen?

  3. wenn er nicht hinweist und weiss aber das der Mandant kein Geld hat, ist das dann sein problem oder muss der mandant zahlen?

  4. hat der Mandant einen Schadensersatzanspruch gegen RA, wenn er die Angelegenheit von einem Anderen Anwalt weiterführen lässt??

freue mich auf antworten, danke im vorraus
gruss behave

  1. Darf ein RA jederzeit ein Mandat hinschmeißen oder muss er
    es beenden?

Ich glaube nicht, dass man einen RA zwingen kann, einen bestimmten Fall zu bearbeiten.

  1. muss er Auf diesen beratungsschein hinweisen, oder ist das
    eine kann Sachen?

Wenn man einen RA einschaltet, muß man sich schon selber um die Bezahlung kümmern, dass kann man nicht auf den RA abwälzen. Wenn der RA den Mandanten darauf hinweist, dass dieser sich das Honorar von dritter Seite holen kann ist das ein Service, aber keine Pflicht.

  1. wenn er nicht hinweist und weiss aber das der Mandant kein
    Geld hat, ist das dann sein problem oder muss der mandant
    zahlen?

s.o.

  1. hat der Mandant einen Schadensersatzanspruch gegen RA, wenn
    er die Angelegenheit von einem Anderen Anwalt weiterführen
    lässt??

Hat er denn einen Schaden erlitten, den der 1. RA zu vertreten hat ?

hallo,
es wurde folgendes von seiten der:
verbrauchezetrale: sofort beschwerde bei der anwaltskammer
vom amtsgericht: der anwalt hat eine Fürsorgepflicht und muss seinen Mandanten auf möglichkeiten wie Beratungsgutscheine für geringverdiener oder Arbeitslose hinweisen.
gesagt.

wie ist dahingehend nun die recjhtslage, wenn definitiv der RA vorher weiss das der mandant nix hat und diese rechnung nicht bezahlen kann, da arbeitslos und noch andere schulden bei höheren stellen kommen.

der schaden wird kommen da nun ein neuer Anwalt die sache beenden muss und dieser wieder mehr und neue kosten macht, da er ja alles nochmal machen muss.

wäre über antworten mit paragraphen dankbar
gruss behave

Hallo!

Wenn man Antworten schon aus dem Bauch raus errät, dann sollte man einen Disclaimer vorschalten.

Wenn der RA den Mandanten darauf hinweist, dass
dieser sich das Honorar von dritter Seite holen kann ist das
ein Service, aber keine Pflicht.

§ 16 I BORA

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen.

Gruß,

Florian.

… bin eben kein Jurist.

… bin eben kein Jurist.

macht ja nichts, ich hätte auch lieber was anständiges lernen sollen.

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hallo,
kann man denn aus diesem paragraphen heraus sagen das er nun selber sehen muss woher er sein geld bekommt?

Huhu!

Ich glaube nicht, dass man einen RA zwingen kann, einen
bestimmten Fall zu bearbeiten.

Dann muss ich das wohl leider für Dich mitglauben. Zumindest darf der REchtsanwalt nicht zu jeder beliebigen Zeit die Brocken hinwerfen.

  1. muss er Auf diesen beratungsschein hinweisen, oder ist das
    eine kann Sachen?

Wenn man einen RA einschaltet, muß man sich schon selber um
die Bezahlung kümmern, dass kann man nicht auf den RA
abwälzen.

Auf § 16 Abs. 1 BORA bist Du ja bereits hingewiesen worden.

Was da nicht steht, ist, ob eine Verletzung dieser Pflicht direkte Auswirkungen auf das Mandatsverhältnis hat, ob also der Mandant daraus irgendwelche Ansprüche oder Einreden ableiten kann. Dazu gibt es sicherlich Rechtsprechung, mit der ich mich allerdings gottlob bisher noch nicht eingehend beschäftigen musste.

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