Grobes Verschulden

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage:
Habe vor 7 Jahren „arbeitsbedingte Rechtstreitigkeiten“ mit meinem ehemaligen Arbeitgeber begonnen. Es wurden Vergleichszahlungen vereinbart…durch diese Zahlungen hatte ich seinerzeit erhebliche Eheprobleme etc bekommen.
Nun (Jahre 2012) habe ich mich gefangen und bin dabei die Vergangenheit aufzuarbeiten!!
Ich habe versucht die Vergleichszahlungen in den Steuererkärungen ab 2005 anzugeben.
FA teilt mir eine Ablehnung mit, da ich grob fahrlässig usw. gehandelt habe.
Wie kann ich den Einspruch begründen, um eine Chance auf Anerkennung zu haben.
Ich bitte um eure Hilfe

Gruß

tetris

Hallo Tetris,

Uj, das hört sich kompliziert an… Leider kann ich dazu nicht viel sagen, nur einen kleinen Hinweis geben aus eigener Erfahrung:
Falls die Steuerbescheide aus irgendeinem Grund vorläufig waren (z.B. aufgrund eines früheren Einspruchs wegen schwebender Verfahren), ist eine Änderung auch nachder Einspruchfrist möglich.
Viell
Vielleicht hilft das weiter.

Grüße
Free

Hallo tetris!
leider hat das WWW-System den falschen Experten angefragt. Dieser Bereich gehört nicht zu meinen Fachgebiet.

Gruß
TN

…ich würde versuchen den entsprechenden Finanzbeamten anzurufen und ihm sagen, dass du dein ehemals unehrliches Leben beeendet hast und jetzt an Jesus Christus glaubst und von daher auch solche Dinge in Ordnung bringen willst. (Falls das so ist…). Biete ihm an, z.B. eine Steuernachzahlung zu leisten, die das alles abdeckt, falls du das kannst. Oder frage ihn, was er sonst für ein Vorgehen empfehlen würde…
Grüße
Rolf

es kommt meines wissens auf den zeitpunkt des geldflusses an…!

das bedeutet, wann das geld geflossen ist und nicht, fuer welchenbzeitraum es gezahlt worden ist…

also… wenn das geld per gericht fuer den zeitraum 2005 bis 2010 im jahre 2011 gezahlt wird, dann gehoert das in diebsteuererklaerung 2011 hinein…

die beigelegte urteilsentscheidung zwingt sodann das finanzamt die bescheide fuer die voran gegangenen jahre von sich ausbzu korrigieren…!

da ist nix grob fahrlaessig…!

wenn keine eindeutige aufteilung moeglich ist, musst du einfach durch die jahre pro rata temporis aufteilen…

so sollte dernvorwurf weg sein… und das finanzamt muss entscheiden…!

good luck… und lg. vom chris

Hier würde ich unbedingt fachl. Rat bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anpruch nehmen.
Gruß
Dieter

Lieber Tetris,
tut mir leid, doch da kann ich nicht weiterhelfen. Notfalls mal einen Lohnsteuer-Hilfeverein kontaktieren.
Gruß Wald

hallo,tut mir ehrlich leid,aber da kenne ich mich nicht aus

Hallo,hier hilft nur ein Anwalt für Arbeitsrecht. Eine Rechtsschutzversicherung wäre ebenfalls angebracht.

Gruß W.K.

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage:
Habe vor 7 Jahren „arbeitsbedingte :Rechtstreitigkeiten“ mit
meinem ehemaligen Arbeitgeber begonnen. Es wurden
Vergleichszahlungen vereinbart…
Ich habe versucht die Vergleichszahlungen in den
Steuererkärungen ab 2005 anzugeben.

Wie kann ich den Einspruch begründen, um eine Chance :auf :Anerkennung zu haben.

tetris

Ich befürchte da kann ich nicht weiter helfen.

Hallo tetris,
ich muß mich entschuldigen, das ich die Frage noch nicht
beantwortet habe. Ich war im Urlaub und dann kam ich
fast 4 Wochen nicht ins Internet.
Grobe Fahrlässigkeit ist hier nicht nachweisbar. Falls
eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, evt. auch Be-
stätigungen von Eltern, Bekannten usw. ist dieser Vor-
wurf nicht haltbar. Die Steuererklärungen können bis
2005 noch nachträglich abgegeben werden, dies tun andere
auch, auch ohne Schwierigkeiten. Also den Fall richtig
erläutern und die Begründung an das Finanzamt schicken.
Es muß darin auch zum Ausdruck gebracht werden, das man
gewillt ist auch die Steuern zu bezahlen, wenn denn welche anfallen.

Grüße tilgba