Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage:
Habe vor 7 Jahren „arbeitsbedingte Rechtstreitigkeiten“ mit meinem ehemaligen Arbeitgeber begonnen. Es wurden Vergleichszahlungen vereinbart…durch diese Zahlungen hatte ich seinerzeit erhebliche Eheprobleme etc bekommen.
Nun (Jahre 2012) habe ich mich gefangen und bin dabei die Vergangenheit aufzuarbeiten!!
Ich habe versucht die Vergleichszahlungen in den Steuererkärungen ab 2005 anzugeben.
FA teilt mir eine Ablehnung mit, da ich grob fahrlässig usw. gehandelt habe.
Wie kann ich den Einspruch begründen, um eine Chance auf Anerkennung zu haben.
Ich bitte um eure Hilfe
Gruß
tetris