Hallo,
wo erfahre ich, wieviel meines Grundstückes Bauland ist?
Mir wurde gesagt, das stehe im Grundbuch. Aber der letzte Grundbuchauszug, den ich „im Vorbeigehen“ mal gesehen habe, hatte glaub ich keine Angaben.
Gruß,
Martin
Hallo,
wo erfahre ich, wieviel meines Grundstückes Bauland ist?
Mir wurde gesagt, das stehe im Grundbuch. Aber der letzte Grundbuchauszug, den ich „im Vorbeigehen“ mal gesehen habe, hatte glaub ich keine Angaben.
Gruß,
Martin
Hallo,
wo erfahre ich, wieviel meines Grundstückes Bauland ist?
Mir wurde gesagt, das stehe im Grundbuch. Aber der letzte
Grundbuchauszug, den ich „im Vorbeigehen“ mal gesehen habe,
hatte glaub ich keine Angaben.
Hallo Martin
Entweder:
a) Flächennutzungsplan der Gemeinde
b) Katasterauszug
gruss
winkel
Hallo winkel,
Entweder:
a) Flächennutzungsplan der Gemeinde
b) Katasterauszug
Im Liegenschaftsbuch (Katasteramt) steht doch nur die jetzige Nutzungsart, nicht die mögliche Nutzung, oder bin ich da jetzt völlig falsch ? Und das ist doch genau, was auch im Grundbuch steht, oder ? Gleichen die sich nicht immer ab ?
Wird denn das Liegenschaftsbuch aktualisiert, wenn es eine Flächenplannutzungsänderung gibt ? Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass diese eher behäbige Behörde das von allein tut ?
grüsse
Heike
Hallo winkel,
Entweder:
a) Flächennutzungsplan der Gemeinde
b) KatasterauszugIm Liegenschaftsbuch (Katasteramt) steht doch nur die jetzige
Nutzungsart, nicht die mögliche Nutzung, oder bin ich da jetzt
völlig falsch ? Und das ist doch genau, was auch im Grundbuch
steht, oder ? Gleichen die sich nicht immer ab ?
Wird denn das Liegenschaftsbuch aktualisiert, wenn es eine
Flächenplannutzungsänderung gibt ? Kann ich mir gar nicht
vorstellen, dass diese eher behäbige Behörde das von allein
tut ?
Hallo Heike,
Da ich nicht wußte, was für ein Grundstück du besitzt mußte ich erstmal so pauschal antworten:
Im Katasterauszug sind die eventuellen Baufenster eingezeichnet, die auf einem Grundstück genutzt werden dürfen.
Dazu muß im Flächennutzungsplan, diese Grundstück jedoch als baufähiges Land ausgezeichnet sein.
für Wohnbebauung innerhalb der Gemeindegrenzen (Stadtkern) gilt allgemein WoBau-Möglichkeit, es sei diese Fläche ist als Ersatzfläche geplant.
Außerhalb der Gemeindegrenzen muß evtl. erst eine Nutzungsänderung beantragt werden, wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt.
oder der Bau von landwirtschaftlichen Betrieben ist dort allgemein zugelassen, wenn es sich nicht um Landschaftsschutzgebiete handelt.
gruss
winkel
Hallo Martin!
Ist denn Dein Grundstück überhaupt Bauland?
Oder ist es so groß, daß zwischen Bebauungsland und Nichtbebauungsland unterschieden werden muß? Das wäre wohl nur der Fall, wenn es mehrere ha groß wäre!
Ansonsten ist doch auf einem Grundstück, auf welchem gebaut werden darf, nur die Grenzbebauung zu beachten!
Alles andere sagt der Bebauungsplan der Stadt!
Gruß Max
Hi Martin,
auf unserem Katasterplan gibt es eine unscheinbare Linie, die die Grenze zwischen Baugrund und Gartenland darstellt. Die Bedeutung dieser Linie mußte uns allerdings erst erklärt werden
Im Flächennutzungsplan Deiner Stadt/Gemeinde kannst Du genau (mit Erläuterung) nachsehen, welche Flächen Bauland, Gartenland, Ackerfläche, Ausgleichfläche etc. ist.
Solche Pläne hat normalerweise das Katasteramt irgendwo in ihren Fluren als Dekoration hängen.
Ansonsten haben fast alle Banken und Makler solche Pläne
Gandalf
Hallo,
dann mal sehen.
Ja bin ich denn bescheuert? Da weiß die eine Hand mal wieder nix von der anderen… *BRUMM*
Gruß,
Martin
Hi Martin,
willst du denn wissen wieviel qm dein Grundstück hat, oder wißt meinst du denn genau mit Größe des Baulandes?
gruss
winkel
Hallo,
die Größe des Grundstückes ist mir bekannt, die steht ja auch im Grundbuch wie im Kaufvertrag.
Da das Grundstück sich aber auf dem Dorf befindet und über 1,7 ha groß ist, ist nicht alles Bauland :o)
Mir ist von damals, als ich es gekauft habe, noch eine Zahl von 4000qm Bauland im Kopf… Aber wer mir damals diese Zahl genannt hat, weiß ich auch nicht mehr.
Da ich es jetzt verkaufen möchte, wäre die genaue Angabe aber doch interessant.
Gruß,
Martin
Hallo Martin,
Jetzt kommen wir der Sache näher.
Wenn es nur ein einziges Flurstück ist, dann ist das Bauland ja auch nicht vermessen. Dann ist es nur ein Strich auf der Karte der Gemeinde. Ein Plan eben.
Die exakten Abmessungen gibt es noch nicht, also kann dir auch keiner was sagen.
Wenn wir Flächennutzungsplanänderungen machen, ist immer ein Planungsbüro beteiligt. Frag die Gemeinde, wer die Planung gemacht hat. Derjenige müßte zumindest genaueres wissen.
Ich weiß ja nicht, was du vorhast, aber vielleicht wäre eine Vermessung , in Abstimmung mit Gemeinde/Planer, sinnvoll.
Grüsse
Heike
Hallo,
ich weiß aber noch mit ziemlicher Sicherheit, daß damals, als ich das Grundstück gekauft habe, mir diese Zahlen genannt wurden… soundsoviele qm Bauland, soundsoviele qm Gartenland, Rest halt Ackerland.
Mir persönlich wäre es eigentlich ziemlich egal, da der Bauland-Teil auf jeden Fall groß genug ist, um zwei oder drei Häuser draufzustellen. Da sich meine Planungen aber jetzt geändert haben, möchte ich das Land wieder verkaufen.
Dafür hätte ich gern mal eine verbindliche Aussage von einer amtlichen Stelle, wieviel qm Bauland das nun sind - einmal für den potentiellen Käufer - und dann auch, um den aktuellen Marktwert annäherungsweise zu ermitteln.
Aber irgendwie weiß anscheinend auch von den zuständigen Ämtern niemand, wo ich diese Zahlen genannt bekomme.
Trotzdem vielen Dank bislang
Gruß,
Martin
Hallo Marin,
ich weiß aber noch mit ziemlicher Sicherheit, daß damals, als
ich das Grundstück gekauft habe, mir diese Zahlen genannt
wurden… soundsoviele qm Bauland, soundsoviele qm Gartenland,
Rest halt Ackerland.
lebt der Verkäufer noch?
Oder ist er irgendwie auffindbar, dann frag ihn doch, woher er die Zahlen hatte!
Gandalf
Hallo Martin,
wieso versuchst Du es nicht mal bei einem Makler. Dieser sollte aus der Flurkarte bzw. Lageplan einiges „herauslesen“ können.
Eine verbindliche Aussage kann ich mir nicht vorstellen, dass Du die von einer Behörde bekommst. Dafür müsstest Du schon einen Antrag auf Vorbescheid stellen. Aber nach den bisherigen Schilderungen handelt es sich wohl der Größe nach um Rohbauland, also unerschlossen (auch keine Zuwegungen). Der Tip mit dem Planungsbüro war insofern also nicht schlecht.
Gruß
Markus BvG
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