Größe Reklametafel + Aussenfassade am Haus

Hallo,

Nachbar X. hat seine alte Reklametafel an seinem Geschäft abmontiert und durch eine größere ersetzt. Fragen: Gibt es da keine Einschränkungen per Gesetz?
Kann man das vom Ordnungsamt prüfen lassen? Wie ist das mit der Aussenfassade des Hauses im Stadtgebiet? Darf man die gestalten wie man lustig ist? Wer weiss was?

Gruss M.

Hallo

Nachbar X. hat seine alte Reklametafel an seinem Geschäft
abmontiert und durch eine größere ersetzt. Fragen: Gibt es da
keine Einschränkungen per Gesetz?

Doch, vermutlich schon, ich bin nur zu faul, das jetzt nacheinander für alle 16 Länder (Der Fall spielt doch in der Bundes republik Deutschland?)
abzuprüfen. :Kann man das vom Ordnungsamt prüfen lassen?
Nein, das wird sich für unzuständig erklären.

Wie ist das mit
der Aussenfassade des Hauses im Stadtgebiet? Darf man die
gestalten wie man lustig ist?

Im Prinzip schon, so lange die Gestaltung nicht gewerblich ist und gegen keine örtlichen Bauvorschriften verstößt.

Wer weiss was?

Das Bauordnungsamt. Es sieht in den örtlichen Bauvorschriften nach (Bebauungsplan), ob bestimmte Fassadengestaltungen vorgeschrieben sind, sieht im ebenfalls örtlichen Flächennutzungsplan nach, um welche Art von Gebiet es sich handelt und konsultiert zuletzt die örtlich geltende Landes bauordnung.

Gruß
smalbop

Hallo !

Werbeanlagen unterliegen dem Baurecht und müssen genehmigt werden.

Fassadengestaltung(also gemeint ist ja sicher Anstrich,Verkleidung) ist allenfalls durch eine Gestaltungssatzung,Bebauungsplan eingeschränkt. So kann z.B. eine Farbgebung vorgegeben sein.

Trotzdem kann natürlich jeder Nachbar gegen eine ihm missfallende Fassade,etwa spiegelnde Flächen,die ihn blenden als Beispiel,Einspruch einlegen und klagen.
Das hat mit dem Baurecht grundsätzlich nichts zu tun. Auch ein genehmigter Bau kann Nachbarrechte verletzen,was dieser nicht hinnehmen muss.

MfG
duck313

Hallo,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass die beiden Teile der Frage zusammen gehören. Nein, man darf nicht einfach beliebige Werbeeinrichtungen beliebiger Größe anbringen. Ab AFAIR 0,5m² braucht es eine Baugenehmigung. Ob diese hier notwendig ist und vorliegt, wird das zuständige Bauamt prüfen, wenn man es hierauf anspricht.

Gruß vom Wiz

Danke euch!
Gruss, M.