Größe Tiefgaragenstellplatz

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Leider gibt es keinen Grundrisse für den Tiefgaragenplatz aus dem die Größe hervor geht. Der Verwalter behauptet nun mein Fahrzeug stehe zu weit in die Fahrbahn, weil ich vor quer ein kleines Motorad geparkt habe. Fahrzeuglänge 4,54 m, Breite Motorrad ca.0,55m Gesamt ca. 5,10m

Wie lang und wie breit muß ein Tiefgaragenplatz mindestens sein?

§ 10 GarVO HH: „Ein Stellplatz muss mindestens 5 m lang sein.“

Wie lang er tatsächlich ist und wo die Fahrgasse sich befindet, kann man doch aber erkenne, oder nicht?

Grüße,
Dietmar

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