Hallo,
Seit dem 06.11.2006 gelten neue Regelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck im EU-Flugverkehr
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Alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden (Beispiel siehe Bilddokumentation).
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Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die in den Duty Free Shops oder an Board eines Flugzeuges von einem EU-Land gekauft wurden, müssen in manipulationssicheren versiegelten Verkaufstaschen transportiert werden und dürfen dann auch weiterhin mit ins Handgepäck.(1.)
Problematisch sind gekaufte Flüssigkeiten am Flughafen oder im Flugzeug eines außereuropäischen Landes, wenn der Fluggast einen Zwischenstop einlegen und das Flugzeug wechseln muß. So wird beispielsweise die Flasche Bourbon-Whisky, die in Los Angeles im Duty Free-Shop gekauft wurde, bei einem Zwischenstop in London oder Frankfurt, bei einem Weiterflug z.B. nach München, beschlagnahmt. Das Gleiche gilt auch für im Duty Free-Shop gekauftes Parfum, falls das Flagon mehr als 100 ml Inhalt hat. So kann das teuer gekauft Parfum z.B. am Flughafen von Bangkok, bei einem Flug von Bangkok nach Berlin, mit Zwischenstop in Frankfurt, am Frankfurter Flughafen konfesziert werden.(2.)
* Flüssige Babynahrung und spezielle Getränke für Diabetiker dürfen auch weiterhin, in der Menge, die für die Flugdauer benötigt wird, mit ins Handgepäck.