Hallo Leuts,
gibt es sowas wie Größen-/Gewichtsklassen bei Notebooks - bspw. Subnotebooks bis … kg und …" Display.
Ich muss für eine Ausschreibung Formulierungen finden, die keine Einschränkung der Hersteller zur Folge haben.
Frage, Gibt es Aussagen über mögliche externe (über Dockingstation) Grafikauflösungen bei Notebooks? Maximal … x … bspw.
Hallo Leuts,
gibt es sowas wie Größen-/Gewichtsklassen bei Notebooks -
bspw. Subnotebooks bis … kg und …" Display.
Nein, Die Einteilungen sind je nach Hersteller und angepeilter Käufergruppe ziemlich willkürlich und irgendwann mal in der Webeabteilung irgend eines Herstellers entstanden, der darauf hinweisen wollte, dass sein Gerätchen etwas kleiner ist als die damals üblichen Laptops. Darauf kannst Du keine Ausschreibung aufbauen. Ist ein Gerät nun ein kleines Laptop oder ein großes Subnotebook (Kopfkratz)?
Ich muss für eine Ausschreibung Formulierungen finden, die
keine Einschränkung der Hersteller zur Folge haben.
Verstehe ich nicht. Grenzen zu setzen wie „Max, bla kg, Akkulaufzeit mindestens bla Stunden, mindest-Displaygröße bla Zoll, Auflösung blablabla mal blablabla“ sind keine unzulässigen Einschränkungen, sondern sagen dem Anbieter, welches seiner Gerätemodelle am Ehesten in Frage kommt. Was Du nicht reinschreiben darfst sind Formulierungen, die einen Anbieter einseitig bevorzugen würden. Aber technische Eigenschaften zu verlangen ist üblich und zulässig.
Frage, Gibt es Aussagen über mögliche externe (über
Dockingstation) Grafikauflösungen bei Notebooks? Maximal … x
Natürlich. Die selben wie für interne Grafikkarten: Auflösung und Bildwiederholrate, also z.B. „maximal 1600*1200 bei 85Hz“. Du kannst dann auf weniger einstellen, wenn Dein externer Bildschirm das nicht hergibt, aber keinesfalls mehr. Du musst die Auflösung also immer im Zusammenhang mit dem größten externen Bildschirm, denn Du anschließen möchtest, sehen.