Liebe/-r Experte/-in,
bei mir wird in der nächsten Zeit die Straße saniert. Als Hausbesitzer muß ich 90 % der Kosten übernehmen zumindest nach Aussage der Stadt. Ich besitze ein sogenanntes eingeschossiges Wohngrundstück. Bei einem Zwei - oder Mehrgeschossigem Haus, würde man wohl noch unterstützt bzw. weniger bezahlen müssen.
Jetzt meine Frage :
Ab wann gilt das obere Geschoß als vollwertig? Habe mal gehört, daß das prozentual berechnet wird. Da mein Drempel einen Meter hoch ist, könnte ich da vielleicht noch hin kommen.
Vielen Dank
K.Unger
Hallo Herr Unger,
der wirkliche Experte bin ich dafür nicht, aber ich verweise zur Beantwortung auf den Eintrag http://de.wikipedia.org/wiki/Geschoss_%28Architektur… , also müssen Sie für ihre Frage erstmal ihre Landesbauordnung konsultieren, wie dort ein Vollgeschoß berechnet/definiert wird - die meisten LBauO sind auch schon online einsehbar.
Noch ein Tipp: da sich Ihre Frage ggf. auch um eine Auslegungssache über Notwendigkeit/Höhe des Straßenausbaubeitrags dreht, sollten Sie auch nochmal bei Juraforen vorbeischauen, wo Antworten zum Bau- bzw. Verwaltungsrecht zu finden sind, vielleicht finden sich dort noch weitere Lösungen für ihr Problem.
mfG Eike Döring
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe mißt man den Bereich der keine Schrägen enthät voll.
Den Bereich mit Schrägen Fläche durch zwei ist die berechnete Wohnfläche
Lieber K.Unger,
habe jetzt erst die Frage gelesen und muss leider antworten: keine Ahnung. (und ich weiß auch nicht, weshalb ich da als „Experte“ auftreten soll.
Fröhliche Grüße von Gerhard Reiner