Größere Fenster?

Mehrere Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses wurden renoviert, dabei teilweise neue, größere Fenster verbaut sowie neue Balkone zu den bereits vorhandenen angebaut. Zwei identisch geschnittene Wohnungen im Dachgeschoss haben eine teilweise unterschiedliche Umbauung erfahren, eines der Zimmer hat eine deutlich größere Fensterfläche erhalten.
Haben die Mieter der Wohnung mit den kleineren Fenstern die Möglichkeit mit der Hausvermietung einer gleichwertigen Fenstervergrößerung zu vereinbaren? Zum direkten Vergleich läge die benachbarte Wohnung vor, zum indirekten Vergleich die Balkone der darunter liegenden Wohnungen.

Hallo VanFloor,
natürlich haben die Mieter der Wohnung mit den kleineren Fenstern die

Möglichkeit mit der Hausvermietung (besser: dem Hauseigentümer) eine gleichwertige Fenstervergrößerung zu vereinbaren. Der Eigentümer kann dem zustimmen oder es ablehnen, er ist jedenfalls nicht verpflichtet die Wohnung so herzurichten, wie der Mieter es gern hätte.

Wolfgang D.

Vorschlagen kann man alles. Die Frage ist nur, wer soll die Kosten bezahlen?

Der Vermieter hat jedenfalls keine gesetzliche Verpflichtung hierzu.