Man nehme an jemand hat in seinem Arbeitsleben in Deutschland in der Türkei eine Immobilie erworben und verkauft nun diese dort um in Deutschland eine Immobilie zu kaufen.
Was ist bei der Einfuhr des Geldes >100t€ zu beachten?
Fallen irgendwelche Gebühren an?
Muss man irgendwas „versteuern“ obwohl die Immobilie ja damals mit versteuertem Lohn gekauft wurde?
Welche Nachweise muss man erbringen?
Die steuerlichen Fragen würde ich an Ihrer Stelle mit einen Steuerberater klären, da die Materie viel zu komplex ist, als dass diese mit einem Satz beantworten kann.
Wenn die Immobilie vermietet worden ist, sollten diese ausländischen Einkünfte ja sowieso gemeldet worden sein. Falls nicht und es sich um eine reine Ferienimmobilie handelt, die aufgrund Wertzuwachses einen höheren Verkaufserlös erzielt, sollte die 10 jährige Spekulationsfrist abgelaufen sein, damit keine Spekulationssteuer anfällt. Ob dies aber auch bei ausländischen Immobilien gilt, weiss ich nicht.
Ob Sie mit versteuertem Lohn gekauft worden ist spielt erst mal keine Rolle, da es ja um den Verkaufserlös geht und sollte die Spekulationssteuer bei ausländischen Immobilien greifen, muss der Steuerberater das ausrechnen; ganz grob:frowning:Verkaufspreis-Ankaufpreis- abzugsfähige Aufwendungen= Gewinn - vom Geweinn 30% Spekulationssteuer). ABer wie gesagt, eine verbindliche Auskunft kann nur der Steuerberater geben.
Bzgl. des Transfers, ich würde das Geld nicht Bar mitnehmen. Einfach in Deutschland bei der Isbank ein Konto aufmachen und der Sachbearbeiterin sagen, dass man auch ein KOnto in der Türkei wünscht. Das geht dann alles in einem und der interne Transfer ist meines Wissen nicht so teuer.
Nachweise sind mit sicherheit sämtliche Kauf-/Verkaufs- und Steuerunterlagen.
Mehr kann ich dazu leider nicht beitragen.
Die Einfuhr von Bargeld über 15.000,- € in die EU ist legal, der Betrag muss jedoch an der Grenze bei der Einreise deklariert werden. (z.B. damit das Finanzamt Fragen zur Herkunft stellen kann.)
Ob in der Türkei beim Verkauf Steuern anfallen, sollte mit einem StB in der Türkei besprochen werden.
In Deutschland gilt Welteinkommensprinzip, d.h. für die Frage der Besteuerung ist es nicht wichtig, ob das Gebäude in der Türkei oder in Deutschland verkauft wird.
Unter bestimmten Bedingungen ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei (z.B. privater Verkauf und Haltezeit größer 10 Jahre) oder steuerpflichtig (z.B. gewerblicher Verkauf, privat mehr als 3 Stück in den letztten 10 J. verkauft).
Ich gebe ehrlich zu, da bin ich kein Experte. Daher alles ohne Gewähr, sorry.
Erste Frage: Einfuhr - das weiß ich nicht, Ausfuhr aus der Türkei ist nur bis max. 5.000 USD (Gegenwert) gestattet.
Zweite Frage: ist derjenige Steuerinländer, also in Deutschland steuerpflichtig? Dann muss er den Verkaufserlös aus der Immoblie nach deutschem Recht versteuern. Und da zählt nicht, dass sie aus bereits versteuertem Geld erworben wurde - das sind im Prinzip alle Geldanlagen. Erträge aus der Anlage des Kapitals sind steuerpflichtig.Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre - wenn die Immobilie länger im Besitz war, dann ist der Gewinn steuerfrei.
Aber wie gesagt, alles ohne Gewähr.