Größere Packung als verschrieben

Hallo,
kann es mein Hausarzt irgendwie erfahren das mir die Apotheke eine größere Packung (N3 statt N2)abgibt als auf Rezept verschrieben ?
Meine Apotheke gibt mir „freundlicherweise“ immer N3 statt N2. Zahle den Mehrpreis. Wie rechnet das die Apotheke mit Ihrem Großhändler ab ?

Frage nach weil von mir oder Apo kann er es nicht erfahren. Über die KK oder überhaupt nicht ?

Danke erstmal
Thomas

Hallo Thomas,

dein Hausarzt kann das eigentlich nicht erfahren, wenn Sie es ihm nicht sagen. Die Apotheke bekommt vom Großhändler eine ganz normale Rechnung. Der Großhändler liefert nur, hat also gar nichts damit zu tun wer welche Medikamente bekommt. Ich denke, dass deine Apotheke auf deinem Rezept ganz normal den Preis für die verordnete Packung angibt, so dass es auch bei der Krankenkasse keine Unklarheiten gibt, und die Mehrkosten „unter den Tisch fallen lässt“. Aber egal wie deine Apotheke das abrechnet, auch die Krankenkasse hält mit den Ärzten keine Rücksprache wer was bekommen hat. Also wenn Sie ihrem Hausarzt nichts davon sagen, dann wird er es auch nicht erfahren.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte,

MfG Tabea

Hallo Thomas,

ob/ wie der Arzt es erfährt, lässt sich so einfach nicht beantworten. Das hängt davon ab, was die Apotheke auf das (rosa?!) Rezept druckt.
Davon abgesehen: die Apotheke macht sich mit diesem Verhalten ebenso strafbar wie Du (wenn es ein verschreibungspflichtiges Medikament ist). Zum Auffliegen reicht z.B. ein (Ex-)Mitarbeiter dieser Apotheke, der im Unfrieden aus dieser Apotheke ausscheidet und dieses illegale Treiben (ggf. anonym) an die entsprechende Staatsanwaltschaft meldet. Dann seid ihr (Apotheke und Du) im Ernstfall beide dran bei einem „erfolgreichen“ Gerichtsverfahren. Ich würde an Deiner Stelle also die Finger davon lassen…

Gruß Dirk

Dazu möchte ich nichts sagen, da sich mein Kollege damit in jedem Falle strafbar macht. Der Arzt dokumentiert mit seinem Rezept, dass er nur eine N2 für nötig und geboten hält. Der Arzt wird auf diese Weise hintergangen. Eine ganz linke Tour der Apotheke, die sich hier in die Therapie des Arztes einmischt. Da stellt sich die Frage, ob ich zu der Apotheke noch Vertrauen hätte, wenn sie auf dieses Art gegen das Gesetz verstösst.

Eine grössere Packung dürfen wir NUR dann abgeben wenn es die nächstkleinere NICHT mehr gibt…

Ansonsten bekommt die Apotheke das Rezept retaxiert…

Frag doch genauer warum sie das so machen…Das darf man nicht einfach so…

lg Öznur

Hallo,

zu aller erst muss ich mal sagen, das die Apotheke sich strafbar macht, sollte es so sein wie du erzählst. Du nebenbei bemerkt auch. Außerdem würde es für die Apotheke finanzielle Einschnitte bedeuten, da sie ja nur das Rezept abgerechnet bekommt. D. h. du bezahlst die Rezeptgebühren, das Medikament wird der Apotheke über die Rezeptestelle und KK bezahlt. Die Apotheke kauft beim Großhandel normal ein. Größere Packung, höherer Preis. Außer beim BTM fragt der Großhandel nicht nach. Die Apotheke hätte nichts davon. Im Gegenteil, sie zahlt drauf. Es sei denn die Apotheke ist zum Schwarzmarkt mutiert und du schiebst Geld unter dem Tisch rüber. Davon geh ich jetzt nicht aus. Ich gehe von aus, du zahlst lediglich mehr Rezptgebühr.

Ich hätte da eine andere Vermutung:
Es gibt Medikamente, die haben keine drei Packungsgrößen
(also N1, N2 und N3). Sondern es gibt nur zwei. Wenn der Arzt also eine N2 aufschreibt, es gibt aber im Handel nur eine N3, dann wird eben die abgegeben. Und daher auch die höhere Rezeptgebühr. Könnte man den Arzt ja mal drauf hinweisen.

Um Genaueres sagen zu können müsste ich wissen, um was für ein Medikament es sich handelt. Dann könnte ich in der Liste schauen, ob es von dem Medikament wirklich nur zwei Größen gibt.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du noch Fragen hast, nur zu.

Grüße
Corinna

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Thomas

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Thomas.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Thomas…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Thomas…

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Thomas…

Hallo Thomas,

also mit dem Grosshändler rechnet der Apotheker in dieser Hinsicht nichts ab. Ich verstehe nicht so ganz, was ihr da genau macht / bei welchem Medikament / warum. Was rechnet der Apotheker ab, d.h. was druckt er auf das Rezept? Die kleine Packung, obwohl er die grosse abgegeben hat? Oder einfach so die grosse?

Grundsätzlich könnte die Krankenkasse in ersterem Fall irgendwann an den Apotheker herantreten und sagen „beweis mir bitte mal, dass Du diese kleinen Packungen wirklich bezogen hast. Wir halten das für unwahrscheinlich“ (z.B. weil sie wissen, dass die Firma in dieser Zeit diese Grösse gar nicht liefern konnte). Dann muss sich Dein Apotheker zu Betrug äussern.

Ein Arzt kann auch Einsicht nehmen, was seine Patienten bezogen haben. Z.B. gab es Fälle, dass ein Arzt immer eine bestimmte Firma verschrieben hat, weil ihm da ein Bonus angekündigt wurde. Bonus kam nicht mit der Begründung, er hätte ja gar nicht so viel von ihnen aufgeschrieben. Dann kann der Arzt zum Beispiel nachschauen, welche Firmen die Apotheken denn statt dessen eigenmächtig abgegeben haben. Einsicht in die abgerechneten Rezepte hat er schon. Allerdings sieht er da ja eventuell nur die kleine Packung, wenn es Deine Apotheke so abrechnet.

Ob das Ganze Sinn macht und Du und der Apotheker Euch im Endeffekt einen Gefallen damit tut, lasse ich mal dahingestellt.

Liebe Grüsse, Sabine

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Thomas

gerne!

gruss öznur

hallo,
der Arzt erfährt nichts. Beim Privatrezept erst recht nicht. Beim Kassenrezept druckt die Apo nur Preis und PZN (Nummer) der kleineren Packung drauf und nur das
kann über die KK erfragt werden.
MfG

Tausend Dank für schnelle und klare Antwort - Danke

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Hallo,

der Arzt kann es eigentlich nur feststellen, weil Sie länger mit dem Medikament aushalten, als die verschriebene Packungsgröße hergibt.
Ansonsten kann die Apotheke in Schwierigkeiten kommen, weil sie andere Packungen bestellt, als sie schließlich mit dem Rezept abrechnet und sich damit strafbar macht. Bei Kassenrezepten wird das früher oder später auffliegen.
Grüße

Nein, es gibt keine Möglichkeit, das der Arzt das erfahren kann. Die Apotheke kann natürlich auch nur die N2 Packung bei Ihrer Krankenkasse abrechnen. Deshalb zahlen Sie ja die Differenz selbst. Warum fragen Sie eigentlich nicht Ihren Arzt, ob er die größere Packung verschreibt? Wenn nicht, muss es ja auch einen Grund geben…

LG

Hallo Thomas,
da gibt es viele rechtliche Probleme: was für ein Medikament ist das? Wenn es verschreibungspflichtig ist, darf die Apotheke keine größere Packung als die verordnete abgeben! Wenn es nur apothekenpflichtig ist, wird es in der Regel nicht auf Kassenrezept verschrieben. Bei einem Privatrezept ist dann die größere Packung möglich, aber das zahlt man ja komplett selbst. Kassenrezepte sind total transparent, weil die gescannt und EDV-technisch aufbereitet werden. Alle damit befaßten Stellen können die lesen, also Krankenkassen, Rechenzentren. Da diese Rezepte auch die Arztdaten enthalten, kann der Arzt zwar nicht direkt, aber über die KK die Medikamente erfahren, die abgerechnet wurden. Falls der Apotheker eine N2 berechnet hat und eine N3 gegen Mehrzahlung abgegeben hat, ist das vielleicht freundlich, aber illegal und strafbar, jedoch für den Arzt nicht ersichtlich, da ja lediglich die verordnete Größe berechnet wird. Dem GH ist das egal, der liefert das, was die Apotheke bestellt und hat keine Einsicht in die Rezepte.
Ich hoffe, etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
Wolfgang