Hallo,
zu aller erst muss ich mal sagen, das die Apotheke sich strafbar macht, sollte es so sein wie du erzählst. Du nebenbei bemerkt auch. Außerdem würde es für die Apotheke finanzielle Einschnitte bedeuten, da sie ja nur das Rezept abgerechnet bekommt. D. h. du bezahlst die Rezeptgebühren, das Medikament wird der Apotheke über die Rezeptestelle und KK bezahlt. Die Apotheke kauft beim Großhandel normal ein. Größere Packung, höherer Preis. Außer beim BTM fragt der Großhandel nicht nach. Die Apotheke hätte nichts davon. Im Gegenteil, sie zahlt drauf. Es sei denn die Apotheke ist zum Schwarzmarkt mutiert und du schiebst Geld unter dem Tisch rüber. Davon geh ich jetzt nicht aus. Ich gehe von aus, du zahlst lediglich mehr Rezptgebühr.
Ich hätte da eine andere Vermutung:
Es gibt Medikamente, die haben keine drei Packungsgrößen
(also N1, N2 und N3). Sondern es gibt nur zwei. Wenn der Arzt also eine N2 aufschreibt, es gibt aber im Handel nur eine N3, dann wird eben die abgegeben. Und daher auch die höhere Rezeptgebühr. Könnte man den Arzt ja mal drauf hinweisen.
Um Genaueres sagen zu können müsste ich wissen, um was für ein Medikament es sich handelt. Dann könnte ich in der Liste schauen, ob es von dem Medikament wirklich nur zwei Größen gibt.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du noch Fragen hast, nur zu.
Grüße
Corinna