Guten Tag,
habe hier mal eine Frage:
Habe insgesamt schon ca 1,5g Gras(Cannabis) konsumiert. Habe ca jedes Wocheende geraucht und das letzte mal Silvester (31.12.2009)
Nun habe ich am 22.01.2010 ein Drogenscreening wegen meiner Ausbildung.
Können sie mir etwas nachweisen ?
Bin ca 183cm Groß, wiege 85kg, 16Jahre.
habe hier mal eine Frage:
Habe insgesamt schon ca 1,5g Gras(Cannabis) konsumiert. Habe
ca jedes Wocheende geraucht und das letzte mal Silvester
(31.12.2009)
Nun habe ich am 22.01.2010 ein Drogenscreening wegen meiner
Ausbildung.
Können sie mir etwas nachweisen ?
Bin ca 183cm Groß, wiege 85kg, 16Jahre.
Nein, das Cannabis von Silvester wird man am 22.1. nicht mwhr nachweisen können.
Ich wäre als Arbeitgeber allerdings so gemein und würde mir von dir ein paar Haare nehmen. Dann erfahre ich, was du so im letzten halben bis dreiviertel Jahr getrieben hast.
Nebenbei: Daß man sich auch mit Cannabis das Gehirn zermatscht, ist dir bekannt, oder?
Ich wäre als Arbeitgeber allerdings so gemein und würde mir
von dir ein paar Haare nehmen. Dann erfahre ich, was du so im
letzten halben bis dreiviertel Jahr getrieben hast.
Seit wann können Haare sprechen ?
Oder ist die Haaranalytik durch den Arbeitgeber des Probanden als Auftraggeber legal?
Ich wäre als Arbeitgeber allerdings so gemein und würde mir
von dir ein paar Haare nehmen. Dann erfahre ich, was du so im
letzten halben bis dreiviertel Jahr getrieben hast.
Seit wann können Haare sprechen ?
Und wie die sprechen können! Zum Kummer von so manchem Halunken, der durch seine Haare überführt wurde. An Han d deiner Haare könnte man nicht nur nachweisen, ob du Drogen genommen hast, sondern sogar, ob du der Sohn deines Vaters bist. Haare sind die reinsten Plaudertaschen!
Oder ist die Haaranalytik durch den Arbeitgeber des Probanden
als Auftraggeber legal?
Ich bin kein Jurist, ich denke, daß das nicht egal ist. Aber Rechte haben beide Beteiligten:
Du kannst sagen, daß du dich weigerst.
Und der Arbeitgeber kann sagen, daß er dich nicht einstellen will.
Eben darin liegt wohl der kleine Unterschied zwischen „nehmen“ und „geben lassen“.
Und wie die sprechen können!
Ich weiß. Aber nicht mit dem Arbeitgeber.
Ich bin kein Jurist, ich denke, daß das nicht egal ist.
„legal“
Du kannst sagen, daß du dich weigerst.
Und der Arbeitgeber kann sagen, daß er dich nicht einstellen
will.
Ich wäre als Arbeitgeber allerdings so gemein
Du würdest tatsächlich bei einem 16-jährigen Azubi vor der Einstellung ein Drogenscreening des Haares durchführen lassen?
Vorausgesetzt er hat so viele auf dem Kopf.
Und dafür auch noch 300-400 Euro investieren?
Ich denke mal, wenn man als Chef solche Befürchtungen bzw. solche Vorurteile hat, sollte man sich doch lieber einen anderen Azubi suchen. Ausbildungsplatzsuchende gibt es ja nun wirklich genug.
Du würdest tatsächlich bei einem 16-jährigen Azubi vor der
Einstellung ein Drogenscreening des Haares durchführen lassen?
wenn die Einstellungsbedingungen sogar schon für die Ausbildung ein Drogenscreening vorschreiben, dann hat das einen wichtigen Grund.
Höchstwahrscheinlich den, dass sie dort Leute mit Drogenproblemen nicht einsetzen können/dürfen (Gefahr für einen Teil der Menschheit) Und wenn allein ein Bluttest nicht aussagekräftig genug ist würde ich selbstverständlich auch eine Haaruntersuchung vorschreiben.
Vorausgesetzt er hat so viele auf dem Kopf.
Und dafür auch noch 300-400 Euro investieren?
ganz sicher - lieber 300€ im Vorfeld in den Sand gesetzt als nachher einen drogenabhängigen Mitarbeiter der mich viele tausend Euro kostet
Ich denke mal, wenn man als Chef solche Befürchtungen bzw.
solche Vorurteile hat, sollte man sich doch lieber einen
anderen Azubi suchen.
Da geht es weniger um die Vorurteile „des Chefs“ (für die Ausbildung zum Bäcker oder Sekretär wirst du kaum einem Drogenscreening unterzogen) als darum schon im Vorfeld Gefahren durch bekiffte Mitarbeiter abzuwenden (denk mal an Zugführer, Piloten, Busfahrer, Flugsicherung, Polizisten, …)
Ausbildungsplatzsuchende gibt es ja nun wirklich genug.
es gibt auch genug Ausbildungsstellen - aber nicht jeder bewirbt sich auf jede Stelle
Und zur Not gibt es ja auch noch die Probezeit.
dann hab ich als Arbeitgeber aber schon 1/2 Jahr Geld und Zeit in den Wind geschossen - und je nach Ausbildungsberuf ist der nächste Einstellungstermin dann auch erst wieder in 1/2 Jahr …
erstmal wird Cannabis bzw. dessen Abbauprodukte über den Urin nachgewiesen, nicht über das Blut. Und das kann auch nach 3 Wochen noch möglich sein.
Zitat:
3.2 Urintest
Die Abbauprodukte des Cannabis sind noch 4-12 Wochen nach dem letzten Joint im Körper nachweisbar. Da die Cannabinoide fettlöslich sind, speichert ein dicker Mensch mehr Abbauprodukte in seinem Körper als ein dünner Mensch.
Wenn man sich selbst testen möchte, so kann man dafür Analyse-Produkte kaufen. Man sollte aber auf die angegebenen Messgenauigkeiten achten. Auch der Hausarzt kann einen THC-Urin-Test durchführen.
Die Grenze für einen ‘positiven’ Drogentest im Urin beträgt zur Zeit (Oktober 2000) 50 ng/ml (Nanogramm/Milliliter); es soll aber auch Labore geben, die einen Grenzwert von 20ng/ml ansetzen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man als Passiv-Raucher soviel THC aufnimmt, dass man ‘positiv’ getestet würde. Die Gaschromatograph/Massenspektroskopie-Methode (GC/MS) gilt als extrem genau, wenn das Labor-Personal sauber arbeitet. {7}
In Quelle {10} werden folgende Angaben für das Labor gemacht:
Referenzbereich: Negativ, cut-off = 50 µg/L
Methode: Kinetische Interaktion von Mikropartikeln in Lösung (KIMS)
Messungenauigkeit: VK = 9.6% (82 µg/L)
Literatur: Clin.Chem. 1995;41:1751-1760
Probennahme: Spontanurin
Probenmaterial: 3 ml Urin
Analysendauer/Frequenz: Routineanalyse
Störfaktoren: Es ist bei der Probennahme darauf zu achten, dass es zu keinerlei Manipulationen des Urins kommen kann.
Klinische Informationen: Nachweis des Konsums von Marihuana oder Haschisch. Passive Inhalation von Tetrahydrocannabinol ergab in verschiedenen Studien kein positives Resultat.
Also das spielt ja jetzt gar keine Rolle ob er gemacht werden muss etc, habe nur Angst das sie mir was anchweisen können.
Kann man sich clever rausreden?
Also jetzt mal Klartext auf die Frage: Kann man jetzt noch was nachweisen oder nicht?
Wenn es Dir so wichtig ist, dann mach Dir doch bitte die Mühe und
a) achte auf Tippfehler (erleichtert den Dir Helfenden das Lesen)
b) Lies selber einmal den dazu passenden Wikipedia-Artikel durch!
Unter dem Abschnitt „Drogennachweis“ steht alles dazu, was Du wissen möchtest.
Als spezieller Service hier noch der link (nicht dass Du Dich noch vertippst und gar nicht auf der Seite rauskommst:smile: ) http://de.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol#Wi…