Hallochen,
also Großschreibung! Der Bindestrich verwirrt zwar, aber ändert nix.
Meine ich auch, „Feucht-Glitschiges“ oder „Feuchtglitschiges“, wenn man nicht auflösen will zu „etwas feuchtes Glitschiges“ oder zu „etwas Feuchtes, Glitschiges“.
In § 55 des Regelwerks zur Rechtschreibreform heißt es:
„Substantive schreibt man groß. […] Die Großschreibung gilt auch
(1) für nichtsubstantivische Wörter, wenn sie am Anfang einer Zusammensetzung mit Bindestrich stehen, die als Ganzes die Eigenschaften eines Substantivs hat, zum Beispiel:
die Ad-hoc-Entscheidung, der A-cappella-Chor […], das In-den-Tag-hinein-Leben […], der Trimm-dich-Pfad, die X-Beine, die S-Kurve
Abkürzungen sowie zitierte Wortformen und Einzelbuchstaben und dergleichen bleiben allerdings unverändert, zum Beispiel:
die km-Zahl, die pH-Wert-Bestimmung, der dass-Satz, die x-Achse, der i-Punkt […]“
In § 57 (2) heißt es über substantivierte Verben z.B.:
„Bei mehrteiligen Fügungen, deren Bestandteile mit einem Bindestrich verbunden werden, schreibt man das erste Wort, den Infinitiv und die anderen substantivischen Bestandteile groß […], z.B.:
es ist zum Auf-und-davon-Laufen, das Hand-in-Hand-Arbeiten, das In-den-Tag-hinein-Leben“.
Interessant sind auch noch § 43 und § 57(5) mit den Beispielen für substantivierte mehrteilige Konjunktionen:
ein Entweder-oder, das Teils-teils, das Als-ob, das Sowohl-als-auch.
Nach § 45(2) halte ich es für zulässig, „feucht-glitschig“ mit Bindestrich zu schreiben, als „Hervorhebung einzelner Bestandteile in unübersichtlichen Zusammensetzungen“:
„der wissenschaftlich-technische Fortschritt, ein lateinisch-deutsches Wörterbuch, deutsch-österreichische Angelegenheiten; physikalisch-chemisch-biologische Prozesse“
obwohl gleichrangige Adjektive normalerweise zusammengeschrieben werden, § 36 (4):
„blaugrau, dummdreist, feuchtwarm, grünblau, nasskalt, taubstumm“
Man sieht, um kompliziertere Fälle, drückt sich das Regelwerk wie üblich. Die Beispiele beider Kategorien sind ja sonnenklar, so ein Fall wie „feucht-glitschig/feuchtglitschig“ liegt gerade in der Mitte, finde ich. Eindeutig getrennt schreiben müsstest du „glitschig feucht“ nach § 36 Ergänzung 1 Satz (2): da steht, dass immer getrennt geschrieben wird, wenn das erste Adjektiv eine Ableitung auf -ig, -isch, -lich ist.
Obwohl, „glitschig“ ist ja wohl kaum von „Glitsch“ abgeleitet? Gilt diese Regelung daher für diesen Fall nicht? Komplikamäng, was?
Viele Grüße
Susi