Groß-/Kleinschreibung bei Länderadjektiven

Hallo Experten!

Ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und muss da verschiedene Rechtsordnungen vergleichen. Ich würde daher gerne wissen, ob ich die Länderadjektive groß oder klein schreiben soll. Einige Beispielsätze aus meiner Diplomarbeit sollen meine Frage verdeutlichen:

Im Römischen Recht war der Auftrag eine unentgeltliche Besorgung eines fremden Geschäfts.
Auch der Auftrag des Schweizerischen Rechts muss nicht unbedingt unentgeltlich sein.

Würdet ihr die Länderbezeichnungen hier groß oder klein schreiben? Ich hab sie deshalb groß geschrieben, weil ich sie als eine Art Titel oder Begriff ansehe. Die Spanische Hofreitschule wird ja auch groß geschrieben. Ich hab hier schon beide Varianten gesehen und wollte deshalb auf Nummer sicher gehen.

Gruß Alex

Im Deutschen klein

Im Römischen Recht war der Auftrag eine unentgeltliche
Besorgung eines fremden Geschäfts.

Beim „Römischen Recht“ als ein Sonderbegriff kann man sich streiten. Aber bei aktuellen untoten „Rechten“ darf einfach klein geschrieben werden.

sehe. Die „Spanische Hofreitschule“ …

ist ein Name.

Gruß

Stefan

Hallo, Alex,

ob ich die Länderadjektive groß oder klein
schreiben soll.

siehe

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/…

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Reform/…

http://www.duden.de/deutsche_sprache/neue_rechtschre…

Gruß
Kreszenz

Danke für die schnellen und kompetenten Antworten!
owt