Hallo!
ganz genau deswegen war ich mir nicht sicher - wusste nicht,
ob es als Eigenname gehandhabt wird oder nicht. 
Das ist im Grunde recht einfach: Ein Wort gilt nur dann als „proper noun“ (und wird daher großgeschrieben), wenn es sich durch seine Einzigarigkeit auszeichnet. Das kann also der Name einer Person sein, oder eines Ortes, kann aber auch Dinge bezeichnen. Wir hätten also nun beispielsweise:
George Orwell
Vienna
Declaration of* Independence
andererseits aber ganz bestimmt:
silicon carbide
*) Das „of“ wird als Präposition immer klein geschrieben, auch in proper nouns, genauso wie Artikel, Konjunktionen und das „to“ des Infinitivs. Ausnahme: Das betreffende Wort steht an erster oder letzter Stelle des Namens.
Im Übrigen werden diese Wörter nicht nur als Substantive großgeschrieben, sondern auch in ihrer adjektivischen Form: Also z.B. „Viennese“, „Russian“ oder „Victorian“ (da sich der Name dieser Zeit auf eine Königin bezieht).
Grüße
Steve