Groß- oder Kleinschreibung?

Hallo!
Ich kenne mich mit der neuen deutschen Rechtschreibung noch nicht so sehr aus.Nun bin ich auf folgendes Problem gestoßen: Wie schreibt man:

  1. „Im folgenden erkläre ich…“? „Im Folgenden“ oder „Im folgenden“?

  2. „Zum einen ist es…zum anderen…“ „Zum Einen…zum Anderen…“ oder „Zum einen…zum anderen…“?

Ich würde eigentlich beide Fälle groß schreiben, da man „im“ durch „in dem“ und „zum“ durch „zu dem“ ersetzen könnte. Allerdings weiß ich nicht, welche Ausnahmen die neue deutsche Rechtschreibung hier macht.

Vielen Dank schon im Vorraus,
Verena

Hallo,

Wie schreibt man:

  1. „Im folgenden erkläre ich…“? „Im Folgenden“ oder „Im
    folgenden“?

§ 57 schreibt Großschreibung vor für „Substantivierte Adjektive und adjektivisch gebrauchte Partizipien“ und gibt als Beispiel unter anderem „Wir werden das im Folgenden noch genauer darstellen.“

  1. „Zum einen ist es…zum anderen…“ „Zum Einen…zum
    Anderen…“ oder „Zum einen…zum anderen…“?

Bei „zum einen und zum anderen“ hingegen handelt es sich weder um Adjektive noch um Partizipien, also müssen sie kleingeschrieben werden.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo Verena,

im Folgenden

wird groß geschrieben.

Hier die Gegenüberstellung von

**alt: folgendes ist zu beachten, wie im folgenden erläutert

und neu: Folgendes ist zu beachten, wie im Folgenden erläutert**

zum anderen

ist eine Ausnahme und wird klein geschrieben.

Hier die Regel:

Substantivischer Gebrauch anderer Wortarten

R48 Substantivisch gebrauchte Pronomen (Fürwörter) und Zahlwörter werden großgeschrieben á§ 57 (3, 4)ñ.
die Acht, sie hatte vier Einsen im Zeugnis, ein Dritter, jeder Dritte, sie war Dritte im Weitsprung, die verhängnisvolle Dreizehn, ein Achtel, ein Zweites möchte ich noch erwähnen; das vertraute Du, ein gewisser Jemand

Sonst werden Pronomen und Zahlwörter in der Regel kleingeschrieben, in vielen Fällen auch dann, wenn sie mit einem Artikel oder Pronomen gebraucht werden oder mit den Wörtern allerlei, alles, etwas, genug, nichts, viel, wenig u. Ä. in Verbindung stehen á§ 58 (4, 5, 6)ñ.
du, ihr, man, jemand, niemand, derselbe, einer, keiner, jeder, zwei, beide; das wenigste, ein jeder, die beiden, die ersten drei, ein achtel Liter, der eine, der andere
allerlei anderes, etwas anderes
, alle drei, alle beide

Die anderen wissen auch nicht Bescheid. Die wahren Hintergründe waren nur wenigen bekannt. Es gab viele, die nicht mitmachen wollten. Sie hat alles vergessen. Was manche sich so alles einbilden!

Aber:

Wenn hervorgehoben werden soll, dass ein Zahladjektiv wie „viel", „wenig", „eine", „andere" nicht als ein unbestimmtes Zahlwort zu verstehen ist, kann großgeschrieben werden á§ 58 E4ñ.
Auf der Suche nach dem Anderen (= nach einer neuen, unbekannten Welt) sein.

Das Lob der Vielen (= der breiten Masse) war ihr nicht wichtig.
In Verbindung mit dem bestimmten Artikel o. Ä. können Possessivpronomen (besitzanzeigende Fürwörter) auch großgeschrieben werden á§ 58 E3ñ.
Jedem das seine/Seine. Wir haben das unsere/Unsere zur Finanzierung des Projekts geleistet.
Kardinalzahlen unter einer Million werden kleingeschrieben á§ 58 (6)ñ.
Alle vier waren jünger als zwanzig. Es hatten sich an die fünfzig gemeldet. Sie kam erst gegen zwölf. Der Redner ist schon über achtzig.
Werden mit „hundert", „tausend" oder „Dutzend" unbestimmte, nicht in Ziffern schreibbare Mengen angegeben, können diese groß- oder kleingeschrieben werden á§ 58 E5ñ.
Es gab Dutzende/dutzende von Reklamationen. Mehrere Dutzend/dutzend Leute standen vor dem Tor. Auf dem Platz drängten sich Hunderte/hunderte von Menschen. Viele Hundert/hundert kamen dabei ums Leben. Es gab viele Tausende/tausende von Freiwilligen. Einige Tausend/tausend kleiner Vögel verdunkelten die Sonne.

Und noch was: im Voraus! nur mit einem „R“

Gruß Fritz

Und noch was: im Voraus! nur mit einem „R“

Da es im allgemeinen nicht meine Gewohnheit ist, im Allgemeinen zu bleiben, hier etwas konkretes dazu:
Der Voraus ist ein Fachbegriff aus dem Erbrecht. Wenn ich sterbe, dann sind meine persönlichen Sachen im Voraus, gehören also meiner Witwe ohne Rücksicht auf anderslautende Regelungen – das weiß ich schon im voraus.

Du bist Dir hoffentlich im klaren darüber, daß ich mir darauf einen Eiswürfel genehmige, einen im Klaren natürlich (hicks).

Gruß

Wollfganng Berger
(Konsonantenverdoppelung nach kurzem Vokal)