Hallo!
Ein großes Universitätsklinikum hat im Mai einen neuen Personalrat gewählt, dessen Wahl jedoch später durch mehrere Wahlberechtigte angefochten wurde. Ein Gerichtsverfahren hat diese Wahl für nichtig erklärt.
Wenn nun zum 31. Juli die Amtszeit des alten Prsonalrates abläuft und die Aufstellung eines neuen Wahlvorstandes noch 13 Wochen dauern soll, dadurch niemand mehr da ist, der sich um die Belange der Angestellten und Arbeiter kümmert, was passiert dann mit deren Belangen bzw. ist es überhaupt rechtlich möglich so lange ohne Personalrat zu sein?
Die alten Personalratsmietglieder (zum Teil 15 Jahre im P.Amt)sollen in Arbeitsstellen eingegliedert werden.
Was passiert evtl. mit unberechtigten Kündigungen etc.?
Gruß und danke Aurikel
Bis zur Neuwahl ist grundsätzlich der alte Personalrat in Amt und Würden.
HTH bobesch
Hallo.
Wenn nun zum 31. Juli die Amtszeit des alten Prsonalrates
abläuft und die Aufstellung eines neuen Wahlvorstandes noch 13
Wochen dauern soll, dadurch niemand mehr da ist, der sich um
die Belange der Angestellten und Arbeiter kümmert, was
passiert dann mit deren Belangen bzw. ist es überhaupt
rechtlich möglich so lange ohne Personalrat zu sein?
In diesem Falle führt der alte Personalrat die Geschäfte bis zur Konstituierung des neuen weiter. Also nicht nur bis zum Tag der Wahl, sondern bis der Wahlvorstandsvorsitzende dem neu gewählten Rat die Geschäfte übertragen hat. In der Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte entsteht somit keine Lücke.
Gruß Eillicht zu Vensre