Guten Tag ich habe eine abstrakte Frage. Zu einer Eigentumswohnung gehört eine ca. 80qm (ca. 7mx12m)große Garage (rechteckige Form) mit 2 Garageneinfahrten an der schmalen 7m-Seite. Eine der Garagen (nur 6m x 3m) gehört dem Nachbar, der Rest gehört Herren Schmidt. Um die Situation zu versinnbildlichen: man nehme eine Stück Rittersportschokolade mit 4 Ecken. Die obere linke Ecke gehört dem Nachbar, rechts davon parkt Schmidts Auto, die Fläche darunter gehört ebenfalls Schmidt. Im Moment ist die gesamte Garage eine 85m große, nicht unterteile Fläche. Der Nachbar hat Schmidt die Zusage gegeben, dass Schmidt auf eiegene Kosten die Nachbars Garage einmauern darf, um die Fläche zu trennen. Ziel soll sein: beide Garagen sollen eingemauert werden. In der großen Garagenfläche gibts somit 2 eingemauerte Garagen zu ca. 20m , und eine große Fläche zu 40qm. Die 40m große Fläche kann nach der Abtrennung nur mehr für Motorräder verwendet werden. Somit ist eine Nutzung als Garage zumindest noch möglich. Erste Frage: muss Schmidt für diese Mauerarbeiteine Genehmigung einholen? Eine Mauer ist 6m lang und ca. 3m hoch, die andere ist 3x3m. Beide Mauern stehen zur Gänze auf Schmidts Grundstück. Zweite Frage: es ist naheliegend, dass Schmidt später den 40m Raum als Hobbyraum oder Werkstatt (nicht gewerblich) nutzt. Muss hierfür Schmidt ein Ansuchen erstellen? Kann ein Hobbyraum und eine Garage von einer simplen Mauer getrennt sein oder müssen es Ziegel mit einer bestimmten Dicke sein?
Herr Schmidt ist natürlich nur ein Fantasiename
Herzlichen Dank für Eure Ratschläge und Hinweise!!