Große Garage trennen, Ziel: Hobbyraum

Guten Tag ich habe eine abstrakte Frage. Zu einer Eigentumswohnung gehört eine ca. 80qm (ca. 7mx12m)große Garage (rechteckige Form) mit 2 Garageneinfahrten an der schmalen 7m-Seite. Eine der Garagen (nur 6m x 3m) gehört dem Nachbar, der Rest gehört Herren Schmidt. Um die Situation zu versinnbildlichen: man nehme eine Stück Rittersportschokolade mit 4 Ecken. Die obere linke Ecke gehört dem Nachbar, rechts davon parkt Schmidts Auto, die Fläche darunter gehört ebenfalls Schmidt. Im Moment ist die gesamte Garage eine 85m große, nicht unterteile Fläche. Der Nachbar hat Schmidt die Zusage gegeben, dass Schmidt auf eiegene Kosten die Nachbars Garage einmauern darf, um die Fläche zu trennen. Ziel soll sein: beide Garagen sollen eingemauert werden. In der großen Garagenfläche gibts somit 2 eingemauerte Garagen zu ca. 20m , und eine große Fläche zu 40qm. Die 40m große Fläche kann nach der Abtrennung nur mehr für Motorräder verwendet werden. Somit ist eine Nutzung als Garage zumindest noch möglich. Erste Frage: muss Schmidt für diese Mauerarbeiteine Genehmigung einholen? Eine Mauer ist 6m lang und ca. 3m hoch, die andere ist 3x3m. Beide Mauern stehen zur Gänze auf Schmidts Grundstück. Zweite Frage: es ist naheliegend, dass Schmidt später den 40m Raum als Hobbyraum oder Werkstatt (nicht gewerblich) nutzt. Muss hierfür Schmidt ein Ansuchen erstellen? Kann ein Hobbyraum und eine Garage von einer simplen Mauer getrennt sein oder müssen es Ziegel mit einer bestimmten Dicke sein?

Herr Schmidt ist natürlich nur ein Fantasiename :smile:

Herzlichen Dank für Eure Ratschläge und Hinweise!!

Habe ich richtig gelesen: zu EINER Eigentumswohnung gehört EINE Garage?
Grundsätzlich ist zu sagen:
Erstens muß bei einer Umwandlung von Raum in einer Wohnanlage - zwei oder mehr Eigentümer - (hier: Garage zu Hobbyraum incl. Bauarbeiten) die Eigentümerversammlung zustimmen, und zweitens gibt es in jeder Gemeinde (Stadt) eine Bauordung sowie eine Garagenverordnung. Hier in den Verordnungen ist zu klären, ob eine Umwandlung und wenn ja, zu welchen Bedingungen dies überhaupt möglich ist.

Seltsam, gehört die Garage wirklich nur zu einer Wohnung? Soweit Die Garage wie dargelegt ein eigenständiges Gebäude ist, ist dies Sondereinentumsfähig und könnte auch im Aufteilungsplan unmittelbar der Wohnung eines Eigentümers zugeordnet werden. Was sucht aber dann der Stellplatz des anderen Herrn darin?
Soweit die Garage tatsächlich dem Sondereigentum des Schmidt alleine zuzuordnen ist würde ich einfach abtrennen. Das Gebäude ist ummauert, auf die Statik hat es keine Auswirkungen, ich ziehe einfach nur Trennwände ein. Auch die anderen Miteigentümer der WEG sind nicht beeinträchtigt, da sich die Umbauten ja nur innerhalb meines Eigentums bewegen.