Hallo Ihr Rentenfüchse,
folgende fiktive Frage beschäftigt mich:
Frau verwitwet mit 42 Jahren, eine halbwaisenrentenberechtigte Tochter von 16 Jahren ist vorhanden. Also bekommt die Frau nach meinen Recherchen erst mal die große Witwenrenten. Was aber passiert, wenn das Kind 18 geworden ist, da die Frau dann ja noch keine 45 Jahre alt ist? Bekommt sie dann die kleine Witwenrente? Und wenn die Frau dann 45 Jahre alt geworden ist - hat sie dann wieder Anspruch auf die große Witwenrente?
Viele Grüße
Sahne