Große Probleme mit Örag-Rechtschutzversicherung!

Hallo an die w-w-w-Gemeinde!

Was kann man tun, wenn man mittlerweile schon zum 2.Mal von seiner Rechtsschutzversicherung auf eine absolut schäbige Art und Weise verar… wird???

Vergangenes Jahr hatten wir einen großen Rechtsstreit, weil unser Vermieter (eine zwischengeschaltete GmbH) den mit uns abgeschlossenen Mietvertrag eines Ladenlokals schon nach 7Monaten nicht mehr einhalten konnte. Genauer: Der Eigentümer hatte das gesammte Objekt an einen Großkonzern verkauft/vermietet/verpachtet. Der Eigentümer geriet mit dem Vermieter (der GmbH) in die Haare wegen etwaiger gezogener oder nicht gezogener Optionsrechte und der Großkonzern began schon wie wild zu bauen. Wir wurden sozusagen „professionell entmietet“
Erleichtert wurde das ganze dadurch, daß unsere gewerbliche Rechtsschutzversicherung, die ÖRAG, zunächst über einen Außendienstmitarbeiter der PROVINZIAL damit protzte zu helfen und nach einer schriftlichen Zusage einer Kostendeckung bis zur ersten Instanz dann doch zurückzog und gar nicht leisten wollte.
Grund: Angebliche Vorvertraglichkeit! (Obwohl die 6 Monate schon verstrichen waren!!!)
Dadurch hatten unsere Rechtsanwälte Angst nicht bezahlt zu werden (wir befanden uns damals noch im ersten Jahr der Existenzgründung…) und arbeiteten dementsprechend schlecht. D.h. es wurde versäumt eine einstweile Verfügung auf sofortigen Bausop zu bewirken, was ohne weiteres möglich gewesen wäre und die Gegenpartei wurde dadurch in ihren illegalen Maßnahmen noch „mutiger“.
Als wir und auf die Hinterbeine stellten und mit einer Deckungsklage drohten, bekamen wir ein weiteres Fax, daß uns „nur im Rahmen der Kulanz“ Deckungsschutz bis zur ersten Instanz zusagte.
Nach vielen streßreichen Monaten haben wir jetzt unsere Existenz gesichert und haben seit einem halben Jahr ein neues Ladenlokal.
Jetzt hatten wir endlich Zeit uns um eine Schadensersatzklage gegen diese Vermietungs-GmbH zu kümmern und forderten unseren RA auf eine entsprechende Klage zu formulieren.

Jetzt der Oberhammer:

Die ÖRAG will nicht decken!!! (Ganz klar: Weil sie ein hohes Kostenrisiko sehen bei einer SE-Klage gegen eine GmbH…)
Der Anwalt ist daraufhin auch nicht besonders engagiert. Ist ja auch nen kompliziertes Thema und für so manchen RA wahrscheinlich „zu schwer verdientes Geld“.

Da der Vertrag über meine Lebengefährtin abgeschlossen wurde, die einen ausländischen Namen trägt, liegt der Verdacht sehr Nahe, daß hier versucht wird auf Kosten von ausländischen Mitbürgern, die sich in unserem Rechtssystem zwangsweise nicht so gut auskennen können, Profit zu machen.
Die Argumentation, daß der Schadenstag der Abschluß des Mietvertrages des Ladenlokals sein soll halte ich für eine widerwärtige und billige Ausrede der ÖRAG, um sich vor einem Kostenrisiko zu schützen.

Wieso hat man eigentlich eine Rechtschutzversicherung, wenn diese sich immer neue Ausreden einfallen läßt, um nicht leisten zu müssen???

Und nun zur kurzen Frage:

WAS TUN?
(Wie kann man den nötigen Druck ausüben, um seine Rechte gegenüber einer solchen Versicherunsgesellschaft durchzusetzen? Welche Anwälte KÖNNEN das?)

Ihr könnt dem Artikel entnehmen, daß ich ziemlich bedient und enttäuscht bin.

Danke.

Jan

Welche gewerbliche Rechtschutzversicherung?
P.S:
…und welche gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen?
Gute Erfahrungen mit wem?

(Die ÖRAG ist nach unseren Erfahrungen jedenfalls auf gar keinen Fall zu empfehlen! Jedenfalls wenn man nicht nur einzahlen will ohne im Schadensfall Leistungen zu erwarten.)

Welche Möglichkeiten gibt es seine eigenen Erfahrungen zu publizieren?
(Leserbriefe an welche Zeitschriften, Verlage, Zeitungen, etc.?)

hallo, stockpicker,
gar nichts! Du bist auf einen RS reingefallen, der nach dem Kausalprinzip entscheidet. Das heißt, der Rechtsstreit beruht auf Ursachen vor dem RS-Vertragsabschluss!
Und wenn Deine RA´s nicht auf die schriftliche Zusage eingehen wollen, dann ist die auch ziemlich mehrdeutig ausgelegt.
Dir bleibt nichts anderes übrig, als den Rechtsstreit aus eigener Tasche zu finanzieren.
Kündige der ÖRAG und suche Dir eine RS, die noch nach der Ereignistheorie entscheidet.
AUXILIA (KS), IZEHOER, Schwäbische Allgemeine, Medienversicherung (ich glaube, die hat keinen Selbständigen-RS) und noch eine, deren namen ich mir nicht merken kann. Weiter unten im Thread findest Du deren Namen.
Tut mir leid, Dir so etwas sagen zu müssen.
Grüße
Raimund

Danke für deine Antwort, Raimund!

Aber trotzdem lasse ich es nicht darauf beruhen. Hier wird ganz eindeutig auf Kosten von Existenzgründern, Ausländern etc. auf das übelste abgezockt.
Der Streitpunkt der Vorvertraglichkeit ist doch in unserem Fall von der ÖRAG frei erfunden, um Kostenrisiko zu sparen! Es geht dort um nix anderes! Da man IMMER(!) einen Mietvertrag als Geschäftsgrundlage zuerst abschließen muß, bevor man eine Gewerbliche Rechtschutzversicherung abschließen kann, wären spätere Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Vertrages ja nie abgedeckt.
Zwei weitere Schreiben dieser Versicherung, die Kostendeckung zusagen und dann nicht eingehalten werden überzeugen mich in meiner Meinung, daß die ÖRAG-Versicherung BETRÜGT!

Das die ÖRAG sich mit Ihrem Verhalten keinen Gefallen getan hat und auch garantiert damit kein Geld einspart, werden meine hinreichenden Publikationen zu diesem Thema noch zeigen…

Wenn jemand diesbezüglich noch Anregungen hat, möge er sie bitte mitteilen.

DANKE Jan

P.S.: Gibt es eigentlich Möglichkeiten zumindest die eingezahlten Beitäge zurückzufordern, da ja in keinem Fall auch nur irgendeine Leistung erbracht wurde?
Wenn es nach der ÖRAG ginge wären wir ja nur solange versichert, wie sie Beiträge kassieren, wenn dann ein Rechtsstreit auftritt, dann plötzlich nicht mehr!

hallo, Jan

frag´ doch einfach mal Deine RA, was sie dazu meinen! Es geht doch letztendlich um denen ihr Honorar. Ich könnte mir vorstellen, dass bei der anfängliche Zusage einzuhaken ist.

P.S.: Gibt es eigentlich Möglichkeiten zumindest die
eingezahlten Beitäge zurückzufordern, da ja in keinem Fall
auch nur irgendeine Leistung erbracht wurde?

leider nein! Denn die ÖRAG sagt (zu Recht) Du hättest in der Zeit Rechtschutz gehabt. Natürlich nur die „versicherten“.

Wenn es nach der ÖRAG ginge wären wir ja nur solange
versichert, wie sie Beiträge kassieren, wenn dann ein
Rechtsstreit auftritt, dann plötzlich nicht mehr!

Hier muss ich die ÖRAG ein klein wenig verteidigen: wenn der Rechtsfall während der Vertragszeit enstanden wäre, also Büro gemietet nach Vertagsbeginn, dann wäre das versichert gewesen.
Das bösartige am Sytem ist, dass der Kunde über diesen Haken nicht informiert wird.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund!

hallo, Jan

frag´ doch einfach mal Deine RA, was sie dazu meinen! Es geht
doch letztendlich um denen ihr Honorar. Ich könnte mir
vorstellen, dass bei der anfängliche Zusage einzuhaken ist.

DIE HERREN ANWÄLTE DRÜCKEN IHRE KNIE NICHT DURCH, DA EIN SOLCHES MANDAT MIT SEHR VIEL ARBEIT ZU TUN HAT UND SIE SICH NICHT SCHNELL DARAN BEREICHERN KÖNNEN.

P.S.: Gibt es eigentlich Möglichkeiten zumindest die
eingezahlten Beitäge zurückzufordern, da ja in keinem Fall
auch nur irgendeine Leistung erbracht wurde?

leider nein! Denn die ÖRAG sagt (zu Recht) Du hättest in der
Zeit Rechtschutz gehabt. Natürlich nur die „versicherten“.

Wenn es nach der ÖRAG ginge wären wir ja nur solange
versichert, wie sie Beiträge kassieren, wenn dann ein
Rechtsstreit auftritt, dann plötzlich nicht mehr!

Hier muss ich die ÖRAG ein klein wenig verteidigen: wenn der
Rechtsfall während der Vertragszeit enstanden wäre, also Büro
gemietet nach Vertagsbeginn, dann wäre das versichert gewesen.
Das bösartige am Sytem ist, dass der Kunde über diesen Haken
nicht informiert wird.

WENN MAN SICH IM EINZELHANDEL SELBSTÄNDIG MACHT, MU? MAN DOCH ZUNÄCHST EINEN SHOP HABEN, BEVOR! MAN DANN DIE DARAUS RESULTIERENDEN RISIKEN, DEREN HÖHE JA VON DER GESCHÄFTSAUSSTATTUNG UND DER FLÄCHE ABHÄNGT, ÜBER ETWAIGE VERSICHERUNGEN ABSCHLIEßEN KANN. DIE VERSICHERUNGEN WOLLEN JA EINEN MIETVERTRAG SEHEN. SICH DANN HINTERHER HINZUSTELLEN UND ZU BEHAUPTEN, DAS WÄRE EINE VORVERTRAGLICHKEIT IST SCHLICHTWEG EINE SCHWEINEREI!
DIE ÖRAG IST ÜBRIGENS DIE EINZIGE PARTEI, DIE IM VERTAGSSCHLUSS DEN SCHADENSTAG SIEHT. DAS IST DOCH TOTAL ABSURD! DER SCHADENSTAG WAR DER TAG AN DEM WIR DAVON KENNTNIS ERLANGTEN, DAß DER EIGENTÜMER (vermutlich hinter dem Rücken seiner vermietungs-GmbH) DEN KOMPLEX AN DEN GROßKONZERN VERMIETET ODER VERKAUFT HAT.
DAS WAR 7MONATE NACH DEM VERTRAGSABSCHLUß UNSERER RECHTSCHUTZVERSICHERUNG!
In Bezug auf die Ausländerfeindlichkeit, die sich offensichtlich dahinter verbirgt, werde ich auch die Auslandsbeauftragte der Bundesregierung mit diesem Teilaspekt des Vorgangs betrauen.
Da haben sich die „feinen Herren“ der ÖRAG diesmal den falschen Streitpartner gesucht…

Ciao Jan

Grüße
Raimund

hallo, Jan,
das ist das Problem mit der Kausalregelung. Bei etwas „schlechtem“ Willen findet man immer eine Vorvertaglichkeit.
Aber das Problem kann ich manchen Kunden 100 mal erzählen, wenn sie eine Versicherung finden, die 2,50 DM im Jahr billiger ist, nehmen sie die halt doch.
Grüße
Raimund

Vielen Dank für Deine Mühe Raimund.

Das Kausalprinzip sollte gesetzlich verboten werden, da es der Versicherung immer eine „Hintertür“ offenläßt.
Auf Kosten von um ihr Geld geprellten Kunden!!!

Bye Jan

hallo, Jan,
mich wundert nur immer, dass solche RS-Versicherer immer noch Umsatz machen!
In verschiedenen Tests diverser Zeitschriften wurde mehrfach aus dieses Problem aufmerksam gemacht… keiner beachtet´s.
Grüße
Raimund

Hi Raimund!

Wenn die Versicherung sich nicht doch noch entscheiden sollte, wie schon schriftlich zugesagt, zu leisten, dann könnte ich mir gut vorstellen, daß diese Disskussion schon in naher Zukunft auf einer etwas höheren Ebene, auf der man GARANTIERT(!) gehört wird, stattfindet.

Falls Du noch andere Punkte hast, die man speziell der ÖRAG anlasten kann, dann wäre ich sehr verbunden auch davon detalliert Kenntnis zu erlangen.

Danke nochmals.

Bye Jan

hallo, Jan,
da hast Du etwas falsch verstanden: die ÖRAG ist nicht schlechter oder besser als die DAS, ARAG, Neue Rechtsschutz…
Alle, die diese Kausalentscheidung haben, werden hier Probleme machen. Deine einzige Chance ist die Bewilligung, die Du hoffentlich schriftlich hast (oder unter Zeugen). Hier könnte man einhaken. Ansonsten werden die sich auf die vom Treuhänder des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen genehmigten AVB berufen. Hier hättest Du 0 Chancen.
Grüße
Raimund