große Whg trotz mit hartz4

hallo,

ich bin zurzeit arbeitstätig und möchte bei meiner ex freundin ausziehen, da wir eine gemeinsame tochter haben(geteiltes sorgerecht), möchte ich mir gleich eine größere wohnung nehmen.
da ich aber nicht weiss wie lange ich arbeit habe möchte ich nun wissen ob das amt dann sagen kann das ich umziehen muss.
die warmmiete beträgt 450euro.

lg

Hallo, das weiß ich leider nicht. Hab mich auch als Experte abgemeldet. Aber ich meine mal gehört zu haben, dass eine angemessene Wohnung akzeptal sei. Du kannst ja angeben, dass du auch Platz für deine Tochter haben musst, weil du sie mitbetreust.
Gruß Silvia

Hi,

also solange Du keine Geld vom Amt Arge o.ä. beziehst kannst Du die Wohnungsgrösse wählen die Du willst.
Wenn Du aber dann unter HIV (Hartz 4) fallen solltest (warum?) könnte Dich das Amt auffordern ne kleinere Bleibe zu suchen.
Regel: 1 Pers ca 45 qm oder 1 - 1/2 Zimmer.

ABER !! wenn du ne Tochter hast, die regelmässig zu Besuch kommt WE o. so hast Du ANSPRUCH auf 2 Zimmer oder ca 60 qm.
Das ist dann auch immer Auslegungssache. Letztendlich ist immer das Produkt aus Grösse + Preis entscheidend, d.h. die Whng kann etwas grösser sein wenn sie preiswerter ist und umgekehrt.

Miete ist auch immer ortsabhängig, d.h. In münchen mehr in MVV eben weniger.

Hilft das weiter ?

gruss

Danke für die schnelle Antwort.
Wie ich bis jetzt raus gefunden habe ist es eine kann Bestimmung.
Wobei mir da Paragrafen sehr hilfreich wären.

Lg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die schnelle Antwort.
Da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe und mich danach eigentlich Selbstständig machen wollte.

Das hilft auf jeden fall weiter, nur irgendwas mit Paragrafen würde weiter helfen damit ich was in der Hand hätte.
Wie wäre es wenn es dann nicht klappt mit der Selbstständigkeit und ich einen Job finde wo ich trotzdem noch Unterstützung vom Amt benötige könnten sie mich dann immer noch „zwingen“ umzuziehen?

Lg

na mal ganz langsam. Erst mal warten was nach dem befr. Arbeitsvertrag passiert. vor Hart4 kommt Alg I und da kann man Dich nicht zum Umzug zwingen.
Wenn Du also noch Arbeit hast, dann Alg I kriegst für 1 Jahr und dann Hartz IV muss man Dich noch 6 Monate in der zu grossen Wohnung lassen. Mit §§ kann man jetzt noch nix machen. Noch hast Du Arbeit und bist damit KEIN Fall für die Arge. Lass Dich nicht verrückt machen.
Wenn Du natürlich meinst in absehbarer Zeit HIVler zu werden würd ich nur ne 2 Zi- Wohnung nehmen. Wo wohnst Du ? kann man rauskriegen wie hoch die Mieten da sind, die die Arge bezahlt.

ciao

hallo,

ich bin zurzeit arbeitstätig und möchte bei meiner ex

freundin

ausziehen, da wir eine gemeinsame tochter

haben(geteiltes

sorgerecht), möchte ich mir gleich eine größere

wohnung

nehmen.
da ich aber nicht weiss wie lange ich arbeit habe

möchte ich

nun wissen ob das amt dann sagen kann das ich umziehen

muss.

die warmmiete beträgt 450euro.

lg

derzeit kannst du mieten was du willst(sofern du es
bezahlen kannst).

solltest du h4 beziehen müssen heißt das nicht, dass du
umziehen musst.du müsstest lediglich die mehrkosten
selbst tragen(falls es teurer ist, manchmal sind
größere wohnungen noch im limit).

für dein kind kannst du jedenfalls ein zimmer
einrichten, selbst wenn du es nur hin und wieder bei
dir hast.

Hallo,so lange du Arbeit hast kannst du ruhig in eine andere Wohnung ziehen.Da kommt es nicht auf die Miethöhe sondern auf die Quadratmeter an.Als ich Hartz 4 bekommen habe lebte ich in einer Dreieinhalbzimmerwohnung als Witwe aber mit nur 53Quadratmetern.Habe nur Mietszuschuss bekommen.L.G.Gudrun.

Hallo,

wenn Du alleine eine Wohnung beziehst mit einer Warmmiete von 450,00 € wird das Arbeitsamt diese nicht übernehmen.
Gründsätzlich gilt:
Eine Person kann von 45 bis 50 m² Wohnfläche beanspruchen.
Die Warmmiete legt jede Region fest. Für Warmmiete wird bei uns 6.60 €/m² angesetzt.
Vieleicht wird in Deiner Region mehr angesetzt.

Gruß

Claus

Die Kosten einer „angemessenen“ Wohnung gehören zum Anspruch auf ALG II.
Der ALG II - Empfänger, dem die Wohnungskosten von der Hartz-IV-Behörde überwiesen werden, sollte Diese an den Vermieter weiterleiten. Andere Überweisungen nur in Abstimmung mit dem Amt.
Die Angemessene Miete
Die örtlichen Gegebenheiten sind entscheidend für die Frage nach der Angemessenheit der Miete. Eine - für das ganze Bundesgebiet - einheitliche Antwort auf die Frage, wann die Miete angemessen ist, kann es deshalb in Deutschland nicht geben, weil je nach geografischer Lage stark unterschieden wird. (WoGG)

Die Angemessene Wohnungsgröße
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt zufrieden geben.
Wohnungsgröße: hier gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jede weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die angegebenen Wohnunggrößen gelten nur für Mietwohnungen.
Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gelten andere Gesetze.
Die Angemessenheit in Bezug auf die Ausstattung der Wohnung
Hier geltend die allgemeinen Standards. Eine Wohnung sollte in ihrer Ausstattung den örtlichen und sozialen Gegebenheiten entsprechen.
Das ALG für junge Menschen unter 25 Jahre.
ALG II Empfänger, die das 25 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, steht kein Anspruch auf Kosterübernahme für eine eigene Wohnung zu. Die Kosten für eine eigene Wohnung werden nur übernommen, wenn

  • gravierende soziale Gründe vorhanden sind, die ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung
    widersprechen.
  • berufliche Gründe ein Umzug erforderlich machen,
  • oder Ähnliches gravierend begründet wird.

Wichtig: der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung muss vor dem
Auszug schriftlich gestellt werden!

Hallo,

da ich nicht genau die Eckdaten von Deiner Wohnung habe und die Mieten unterschiedlich von Ort zu Ort sind, hier ein Link. Vielleicht bringt er Dich weiter.

Viel Glück

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

Soweit ich das hier übersehen kann,passt die Wohnung. Es sei denn, sie ist viel zu groß. Dann wird dir nicht die ganze Miete übernommen und du musste die Summe, die darüber liegt, selber zahlen. Die werden isch hüten, dir zu sagen, du mußt umziehen, denn dann müssen sie dir die Umzugskosten erstatten! So macht man einfach Druck, indem dir dann die Miete zu teuer ist und du selbst umziehst.
Aber ich würd sagen, nimm die Wohnung! Ich täte es, wäre ich du!
Das schaffst allemal zu unterhalten!
Alles Gute
zaubermaus

Stellen Sie fest, welche max. Kaltmiete/Heizkosten in Ihrer Kommune übernommen werden. Dann haben Sie die Werte. Wann Sie ausziehen müssen, wenn die Kosten den vorgegebenen Wert übersteigen, ist unterschiedlich gehandhabt, z. B. ein halbes Jahr. Sie können vom Regelsatz ggf. die Differenz ergänzen, wenn Sie hierzu in der Lage sind, dies ist meistens zulässig.
hallo,

ich bin zurzeit arbeitstätig und möchte bei meiner ex freundin
ausziehen, da wir eine gemeinsame tochter haben(geteiltes
sorgerecht), möchte ich mir gleich eine größere wohnung
nehmen.
da ich aber nicht weiss wie lange ich arbeit habe möchte ich
nun wissen ob das amt dann sagen kann das ich umziehen muss.
die warmmiete beträgt 450euro.

lg

Abend, also wenn du nur einen befristeten Vertrag hast ist es besser sich gleich eine Wohnung im Limit zu holen, wie es bei HArtz4 wäre. mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

450 euro ist zu teuer, du kannst eine wohnung für 2 personen anmieten, das kommt drauf an in welchem bundesland du wohnst und wie der satz beim amt liegt, sonst können sie verlangen, das du wieder ausziehst oder den rest der miete selber trägst, das wäre bei hazt IV zuviel in sachsen beträ#gt der mietzuschuß 359 euro für 2 personen
hallo,

ich bin zurzeit arbeitstätig und möchte bei meiner ex freundin
ausziehen, da wir eine gemeinsame tochter haben(geteiltes
sorgerecht), möchte ich mir gleich eine größere wohnung
nehmen.
da ich aber nicht weiss wie lange ich arbeit habe möchte ich
nun wissen ob das amt dann sagen kann das ich umziehen muss.
die warmmiete beträgt 450euro.

lg

Hallo,
beim Leistungsanspruch nach dem ALG II kenne ich mich nicht genau aus. Mein Spezialgebiet ist die Unterhaltsheranziehung beim ALG II.
Aber ich habe da etwas gefunden:
Alleinstehender Hartz-IV-Empfänger, der regelmäßig Besuch von seinen beim Partner lebenden Kindern bekommt, hat Anspruch auf eine angemessene größere Wohnung i

http://www.vaeternotruf.de/umgangskosten.htm

mfg

Hallo,

der jetz Statuzs quo ist erst mal ausschlaggebend. Ob und wann man dich vor die Tür setzt weißt Du ja nicht. Bei deinen geteilten sorgerecht willst du bestimmt an den WE das kind haben, also so eine Wohnung das dieses geht. Ich weiß jetzt nicht wo du wohnst, aber 450 sind nicht viel.

Danke für die antwort,

ich wohne in Berlin und da bekommt man für 360 kaum eine wohnung für eine person.
hier liegt glaube ich der satz bei 445 für 2 personen.

lg

Wenn du jetzt Arbeit hast ist es kein Problem umzuziehen…
Wenn du arbeitslos wirst bekommste ALG I (Arbeitslosengeld) da ist die Wohnungsgröße egal…
Nach dem ALG I bekommste ALG II (Hartz IV) da darfste nur max 49 quadratmeter haben…

Haste mehr… muss die Arge die volle Miete bis zu 6 Monaten weiterzahlen…
Nach den 6 Monaten bezahlen die ihren Satz (max. 250 Eur Miete + NK) und den Rest musste selber zahlen.
zum Umzug kann dich keiner zwingen.
Nur:
Wenn du die große Wohnung hast, musste der ARGE ggf. erklären wie du mit dem Geld auskommst. Die vermuten dann ganz schnell Schwarzarbeit

Viel Glück

Sorry, war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen geklärt.
Nur kurz, wenn Du kein Harzt IV - Empfänger bist, kannst Du eine große Wohnung nehmen. Hast Du später irgendwann Anspruch auf ALG II, gibt Dir die ARGE ein halbes Jahr Zeit, Dir eine kostengünstigere Wohnung zu suchen. So lange wird die Miete für die teure Wohnung übernommen.

Gruß,
Rainer