Hallo,
bei der Neugestaltung der Terasse im hinteren Teil des Gartens wurde das benötigte Material auf der Einfahrt auf Pflastersteinen gelagert. Dies geschah ohne entsprechenden Schutz der Steine und bei der Aufnahem durch einen Radlader wurden die Steine auf ca. der Hälfte der Fläche verkratzt und beschädigt.
Was kann hier als Ausbesserung verlangt werden? Kann der Besitzer auf komplette Neupflasterung bestehen, da man Ausbesserungen sehen würde? Kann die Fläche abgeschliffen werden? Muss der Schaden begutachtet werden?