großflächige Schimmelbildung

Hallo zusammen,

Angenommen, Mietpartei A hat großflächige Schimmelbildung im Schlafzimmer.
Großflächig in diesem Fallbeispiel: Mehrere Quadratmeter.

Sachverhalt wurde Vermieter B vor ausreichender Zeit (ca. 2 Jahren) schriftlich per Einschreiben mitgeteilt.

Darauf folgten mehrere Ortstermine gemeinschaftlich mit:

-Mieter A und Mieter B
-Vermieter
-Hausverwalter
-Hausmeister
-Chef der örtlichen Maurerfirma

Man einigte sich darauf, die Wand „durchtrocknen“ zu lassen, da eine Sanierung vorher keinen Sinn machen würde.

Seitens Vermieter wurde argumentiert:

  • „Vielleicht lüften Sie falsch?“
  • „Trocknen Sie hier Ihre Wäsche?“
  • „Stehen Ihre Schränke zu dicht an der Wand?“

Mieter A+B gegenargumentierten:

  • Lüftung morgens vor Verlassen der Wohnung, abends nach Heimkehr von der Arbeit, abends vor dem zu Bett gehen, jeweils "einmal

durchlüften", keine Dauerlüftung.

  • Schränke Abstand zur Wand ca. 5-10 cm, bedingt durch die Breite der Fußleiste
    (Schimmel tritt im Wesentlichen an freier Fläche auf, weniger hinter der Schränken, die bereits ihrerseits ebenfalls Schimmelflaum

rückseitig tragen)

  • Trocknung der Wäsche erfolgt auf Balkon sowie in anderem Raum, der seinerseits nicht (zumindest nicht optisch) schimmelbelastet

ist

Das Gebäude ist ca 100 Jahre alt, über die Jahre und Jahrzehnte haben sich am Mauerwerk außen viele(!) Risse gebildet (kurze

Risse, wenige Millimeter Breite, lange Risse, mehrere Zentimeter Spalt). An exakt dieser Stelle (langer Riss) befindet sich ein

ca. 1 Quadratmeter großer Schimmelfleck auf der Innenseite des Raumes. Die Risse wurden erst (nach jahrelanger Existenz) im

letzten Jahr abgespachtelt (oben genannte Maurerfirma), offensichtlich sind über die Zeit große Mengen Regen / Feuchtigkeit

eingedrungen).

Die Frage konkret:

  • Ist Vermieter B schadenersatzpflichtig (2 Jahre Einatmen von Schimmelsporen sowie „angeschimmelte“ Schränke)
  • Muss Mieter A nun noch eine Frist setzen, bevor Miete gemindert werden kann (Mietmangel wurde dem Vermieter ja schon 2 Jahre

zuvor schriftlich per Einschreiben gegen Unterschrift angezeigt).

Oben genannter Fall ist natürlich nur ein fiktiver Rechtsfall :wink:

Über Feedback würde ich mich sehr freuen.

  • Ist Vermieter B schadenersatzpflichtig (2 Jahre Einatmen von
    Schimmelsporen sowie „angeschimmelte“ Schränke)

Das kommt darauf an, ob der Schimmel nutzungsbedingt oder baulich bedingt ist. Das kann und wird im ggf. folgenden Prozess nur ein Sachverständiger klären. Der Vermieter muss sich hier entlasten, dass der Schimmel nicht durch das Gebäude bedingt ist. Gelingt ihm das, wird von einer Verursachung seitens des Mieters ausgegangen.

Gruß
Dea