Hallo,
Normalerweise gibt es immer irgendjemanden, der erbt. Man muss diese entfernten Verwandten halt nur erstmal auftreiben. Dass „der Staat erbt“ kommt selten vor.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Normalerweise gibt es immer irgendjemanden, der erbt. Man muss diese entfernten Verwandten halt nur erstmal auftreiben. Dass „der Staat erbt“ kommt selten vor.
Gruß
Jörg Zabel
Bis 1900 war das Grundstück im Besitz von Staat A.
Ab 1900 wurde das Land von Staat B besetzt.
Staat B verkaufte das Land an Privat.
Das Grundstück ging derweilen durch diverse Hände.
Auf diesem Grund ist nachwievor das Recht von Staat A. gültiges Recht.
Staat A. blieb der rechtmäßige Besitzer.
Das Grundstück ist im Jahr 2016 Herrenlos, unbewohnt.
Das Grundbuch sagt es gehört Herr X, dieser erwarb es als Diebesgut von Staat B. Unrechtmäßig
Als Staatsangehöriger von Staat A. gibt es welche möglichkeiten Besitz bzw Siedlungsansprüche auf den Boden zu stellen, wenn sich der Verfassungsraum von Staat A wessen Staatsangehöriger ich bin nachwievor gültig auf das besagte Gebiet erstreckt - es die nächsten 50 Jahre niemanden gibt der dieses Land an Privat verkaufen würde durch Staat A. und es niemanden gibt der das Siedeln durch Privat auf diesem Land die nächsten 50 Jahre unterbinden würde oder könnte?
Die Fallkonstellation ist kompliziert. Nicht alltäglich.
Gerichtlich erwiesen wurde jedoch bereits, das Staat B. keinen rechtmäßigen Besitz an diesem Boden hat.
Heißt also, dass der momentan eigetragene Besitzer dieses Bodens, - dieser hat es mit Geld erworben, nicht der rechtmäßige EIgentümer dieses Bodens ist.
Der gutgläubige Erwerb fand überhalb Deutschem Grundbuchrecht statt.
Staat 1 und Staat 2 haben sich über Deutschen Boden geeinigt welchen sie nicht besaßen und noch nicht besitzen auch wenn Staat 2 Staat 1 dafür Geld gab.
Nachwievor gilt auf diesem Boden Deutsches Grundbuchrecht.
Der letzte Deutsche Besitzer ist lange verstorben.
Danach wurde das Grundbuch mit ausländischem Recht fortgeführt, welches auf diesem Boden aber bis zum heutigen Tag keine Gültigkeit besitzt.
Das ist quasi wie Heelerware zurück an den rechtmäßigen Besitzer zu überführen, nur, dass dieser sich nicht melden wird, und auch nicht kann - und ich nun der Besitzer werden will, es aber keinen rechtmäßigen Eigentümer gibt dem ich es abkaufen könnte.
Der letzte rechtmäßige Besitzer hat ein Rechtsgeschäft abgeschlossen mit jemandem der zum Erwerb nicht berechtigt war, da er selbst nicht dazu berechtigt war ein solches Geschäft zu tätigen.
Wohl, ist er aber als Eigentümer abgetreten, weggezogen, und hat Gelder angenommen - mitlerweile verstorben.
Staat A, Staat B, mal 1900, mal vor 120 Jahren.
Weißt du was?
„In einem unbekannten Land,
vor gar nicht allzu langer Zeit,…“, so sang mal Karel Gott.
Es ist völlig sinnlos, über Rechte und Rechtsgeschäfte unbekannter Staaten zu fabulieren. Die genaue chronologische Abfolge unter Benennung der jeweils beteiligten Staaten IN EINEM ZUSAMMENHÄNGENDEN SATZ (und nicht tröpfchenweise auf 15 Artikel verteilt!) ist UNABDINGBAR.
Hallo,
gut, dann wollen wir mal:
Um Licht in das Dunkel zu bringen solltest Du uns mitteilen, wer sich hinter Staat A und Staat B verbirgt. Und um welchen Teil des Staatsgebietes es sich handelt. Damit beurteilt werden kann was seinerzeit rechmässig war. (Hier scheint der Knackpnkt zu sein.
Ist erstmal uninteressant, weil
für mich erstmal nur eine Behauptung ist. Belege fehlen bisher.
Ebenso eine Behauptung.
Das ist der nächst Knackpunkt. Kann jeder x-beliebige Staatsangehörige Ansprüche auf Grund und Boden stellen. Und ist sicher dass die Fläche nach „Staatsrecht A“ wirklich herrenlos ist? Wie soll früheres Staatseigentum herrenlos werden? Du selbst schreibst doch dass „Staat A“ der rechtmässige Besitzer (gemeint ist wohl Eigentümer) ist. Gibt es diesen Staat noch und/oder wer ist der Rechtsnachfolger?
Sagt wer und welches Gericht? (Da bin ich aber mal gespannt.)
Kann sein, muss nicht.
Mir kommt Dein Fall so vor wie: „Da hat ein weisser Siedler so um 1860 Indianerland in den USA erworben, und ich bin reinrassiger Indianererbe …“)
[Editiert vom www Team Wochenende]
Ich würde jetzt gerne die ganze Geschichte hören und auch Deine Herleitung der rechtlichen Situation. Dazu die vorhandenen Belege.
Gruß
Jörg Zabel
[Editiert vom www Team Wochenende]
Ich muss Sie da leider enttäuschen, denn ich halte Sie bewusst von der genaueren Fallkonstellation wodurch man sich den Fall zu eigen machen könnte, fern. Ich will ja nichts verschenken was mir noch nicht gehört
Weitergearbeitet daran habe ich inzwischen. Sieht vielversprechend aus, die Tage kommt einiges zu lesen mit der Post.
Derweilen plane ich mein Anwesen und die Erschließung des Geländes.
Um welches Stück Land es sich handelt, kann ich Ihnen mitteilen !
Es handelt sich um das Endstück der Halbinsel Rerik, also die Insel an der Insel welche unter Naturschutz steht, also im Grunde nur vor sich zuwuchert.
Geplant ist dort ein Landwirtschaftliches Anwesen. Wie ich mir das schnappe, da gebe ich keine weiterführenden Tipps
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Bevor Du weiterträumst, dann suche Dir erstmal eine gute Rechtsberatung. Sonst verschwendest Du Energie.
Dann vergiss es!
Dort gilt deutsches Grundbuchrecht. Wer im Grundbuch steht ist der Eigentümer.
Und da dürfte nichts sein mit irgendwelchen „illegalen“ Rechtsgeschäften zwischen irgendwelchen Staaten vor 120 Jahren, 1900 oder auch 1918. Selbst die (möglichen) Enteignungen nach 1945 durften eigentumsrechtlich abgefrühstückt sein.
Nun, da müsst auch das geltende Naturschutzrecht ausgehebelt werden. Sehr unwahrscheinlich.
Uninteressant.
Aber nochmal von vorne:
Entweder - was ich glaube - funktioniert Dein Plan nicht.
Oder es klappt, dann werden „Film, Funk und Fernsehen“ haarklein darüber berichten. Oder wenigstens wirst Du in einschlägige Rechtsprechungssammlungen kommen. Aber wahrscheinlich wird nie irgendwer irgendwas davon hören…
Gruß
Jörg Zabel
Was wären denn denkbare Wege mir das Land anzueignen unter vorangegangener Konstellation?
Mich da breit machen und arbeiten ist die eine Sache, mir das wirklich rechtmäßig anzueignen die Andere.
Es ist ein Naturschutzgebiet, fraglich ob es überhaupt ein Grundstück ist und nicht nur als Flurstück geführt wird.
Der eine sagt so, der Andere so. Letztenendes entscheidet das Gesetz was Recht ist. Das zwei Parteien diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen vertreten ist die Regel.
Man kann sich das aufjedenfall schnappen über bestimmte jungfreuliche Kanäle. Diese bin ich gerade im Inbegriff zu betreten - ich habe da Bahnen gebrochen in bestimmten Rechtsgebieten. Staats und Verfassungsrecht. Von Grundstücksrecht habe ich - noch, garkeine Ahnung
Aber, Lektüre ist im Postweg.
… was ist denn ein Flurstück. Aha, das weiß Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Flurstück
Das wird übrigens eine Arbeit. Ein Fall. Das dauert Monate sich dort einzuarbeiten und alle Informationen zusammen zu sammeln. Aber, das wird gemacht !
Geplant wird die Grundstückserschließung schon seit längerem
Deine Aussagen sind grober Unfug.
Du befindest dich im Geltungsbereich der Judikative, Exekutive und Legislative der Bundesrepublik Deutschland. Deine Meinung ist nicht relevant.
Bei welcher Behörde willst du Ansprüche eintragen, vor welchem Gericht Ansprüche einklagen, wenn diese deiner Meinung nach allesamt nicht legal sind?
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