Nee, neee, der Kalkulationsaufschlag ist doch immer vor Steuer
Wer sagt das?
Und wer vermengt hier Umsatzerlöse, Mehrwertsteuer, Ertrag, Rohgewinn?
Und um was diskutieren wir hier ?
Um Schreibdienst und Schmuckhandel, oder?
Im Schmuckhandel liegen die gesunden Aufschlagskalkulationen bei über 200%. Wer dann so rechnet wie du hat am Ohrstecker nix mehr verdient.
EK 1,90 VK 5,90 (mal drei minus 10 Cent) (Beachte, daß dort die Mathematik nicht so ernst genommen wird. Wenn´s nicht läuft, dann um 1 euro reduzieren, wenns nicht läuft dann nochmal um 1 euro redzuzieren, wenns dann nicht läuft bei Ebay versteigern.
.
Aber es gibt ja immer Ausnahmefallbesserwisser, wenn es um Kalkulationen geht.
Nee, neee, der Kalkulationsaufschlag ist doch immer vor Steuer
Wer sagt das?
Und wer vermengt hier Umsatzerlöse, Mehrwertsteuer, Ertrag,
Rohgewinn?
Und um was diskutieren wir hier ?
Um Schreibdienst und Schmuckhandel, oder?
ähää ?
Im Schmuckhandel liegen die gesunden Aufschlagskalkulationen
bei über 200%. Wer dann so rechnet wie du hat am Ohrstecker
nix mehr verdient.
Ich red aber von meiner Branche.
EK 1,90 VK 5,90 (mal drei minus 10 Cent) (Beachte, daß dort
die Mathematik nicht so ernst genommen wird. Wenn´s nicht
läuft, dann um 1 euro reduzieren, wenns nicht läuft dann
nochmal um 1 euro redzuzieren, wenns dann nicht läuft bei Ebay
versteigern.
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Aber es gibt ja immer Ausnahmefallbesserwisser, wenn es um
Kalkulationen geht.
Seit jeher hab ich deine Eintragungen hoch geschätzt, aber ich weiß nicht, was ich nun davon halten soll. Handelspannen sind nun einmal in jeder Branche anders, und in der UE, genau wie in der PC - Technik derzeit besonders niedrig. Soll ich ein TV Gerät oä. doppelt so teuer zum Verkaufe feilhalten, wie der Mitberwerb es tut ? So geht das nun auch nicht. Vollkommen klar, dass unter dem Strich etwas stehen muss, aber das „+“ vor der Zahl muss ich dann anders erreichen, logisch, oder ?
würde mich aber auch mal interessieren, warum du Diplom-Kaufmann unter die anderen beiden Titel setzt - und das meine ich Ernst - ich glaube nämlich, dass hier in „der Bevölkerung“ ein Missverständnis herscht - Diplom-Betriebswirt hört sich halt vielleicht irgendwie nach mehr an?
Grüße Maik
PS Ich finde es schade, dass hier viele so auf Andy rumhacken, jeder hat mal irgendwie irgendwelche mehr oder weniger komischen fragen - das kann man auch sachlich behandeln…
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Im Handelsrecht gibt es tatsächlich die Unterscheidung Groß- und Einzelhandel; die Definition ist die, ob Du an einen Endkunden verkaufst (auch Kaufmann, dann gilt das HGB) oder an einen Endkunden (dann gilt auch das BGB).
Es gibt keine Grenze, bis zu der oder ab der man Einzel- oder Großhändler ist; wichtig ist nur, an wen Du verkaufst Gelegentliche Verkäufe an die jeweils andere Klientel macht dich noch nicht zum jeweils anderen Händler.
Bitte, kaufe Dir mal das neueste HGB (Handelsgesetzbuch). Darin wirst Du noch eine Menge nützlicher Informationen bekommen (und so trocken, wie man denken könnte, ist’s nicht).
Gruß,
JK.
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