nehmen wir einmal an, ich schreibe in einem Brief an einen Kölner Freund folgenden Satz:
„Ihr Kölner seid doch immer so stolz auf eure Stadt.“
Was die Großschreibung der Pronomen „ihr“ und „eure“ angeht, kann man nun zwei Ansichten vertreten:
Die Großschreibung ist zulässig: Es handelt sich um eine persönliche Anrede, denn mein Freund gehört der Gruppe der Kölner an. In einem solchen Fall ist die Großschreibung dieser Pronomen seit 2006 wieder erlaubt.
Die Großschreibung ist unzulässig: Weder mein Freund noch ich kennen alle Kölner persönlich, sodass diese Formulierung einen stark generalisierenden und unpersönlichen Charakter hat. Somit ist nur Kleinschreibung möglich.
„Ihr Kölner seid doch immer so stolz auf eure Stadt.“
Was die Großschreibung der Pronomen „ihr“ und „eure“ angeht,
kann man nun zwei Ansichten vertreten:
Die Großschreibung ist zulässig: Es handelt sich um eine
persönliche Anrede, denn mein Freund gehört der Gruppe der
Kölner an. In einem solchen Fall ist die Großschreibung dieser
Pronomen seit 2006 wieder erlaubt.
Die Großschreibung ist unzulässig: Weder mein Freund noch
ich kennen alle Kölner persönlich, sodass diese Formulierung
einen stark generalisierenden und unpersönlichen Charakter
hat. Somit ist nur Kleinschreibung möglich.
Was ist richtig?
„Ihr“ wird großgeschrieben, aber beide genannte Begründungen sind dafür nicht ausschlaggebend.
Richtiger Grund: Wörter am Satzanfang werden immer groß geschrieben!
nehmen wir einmal an, ich schreibe in einem Brief an einen
Kölner Freund folgenden Satz:
„Ihr Kölner seid doch immer so stolz auf eure Stadt.“
Was die Großschreibung der Pronomen „ihr“ und „eure“ angeht,
kann man nun zwei Ansichten vertreten:
1)… Es handelt sich um eine
persönliche Anrede, denn mein Freund gehört der Gruppe der
Kölner an. In einem solchen Fall ist die Großschreibung dieser
Pronomen seit 2006 wieder erlaubt.
… sodass diese Formulierung
einen stark generalisierenden und unpersönlichen Charakter
hat.